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Institution | Europäische Gemeinschaften. Europäisches Parlament |
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Titel | Freizügigkeit für Ärzte und gegenseitige Anerkennung ihrer Diplome. II. Beschluß betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/16/EWG zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (C4-0381/96 - 94/0305(COD)). (Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung). Gefälligkeitsübersetzung: Free movement of doctors and mutual recognition of their diplomas. II. Decision on the common position adopted by the Council with a view to adopting a European Parliament and Council Directive amending Directive 93/16/EEC to facilitate the free movement of doctors and the mutual recognition of their diplomas, certificates and other evidence of formal qualifications (C4-0381/96-94/0305(COD)). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 39 (1997) 347, S. 31-32 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Freizügigkeit; Diplom; Anerkennung; Arzt |
Abstract | Das Europäische Parlament, ..., 1. ändert den Gemeinsamen Standpunkt wie folgt ab; 2. fordert die Kommission auf, die Abänderungen des Parlaments in ihrer Stellungnahme, die sie gemäß Artikel 189 b Absatz 2 Buchstabe d des EG-Vertrags abgibt, zu befürworten; 3. fordert den Rat auf, alle Abänderungen des Parlaments zu billigen, seinen Gemeinsamen Standpunkt entsprechend zu ändern und den Rechtsakt endgültig zu erlassen; 4. beauftragt seinen Präsidenten, die sen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln. (DIPF/Text übernommen) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |