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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inEuler, Dieter
InstitutionDeutsches Handwerksinstitut (Muenchen); Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk
TitelAufgaben des Lehrlingswartes und Moeglichkeiten der Aufgabenbewaeltigung.
Ein Ueberblick mit praktischen Anregungen.
QuelleKoeln: Carl (1988), 39 S.Verfügbarkeit 
ReiheBerufsbildung im Handwerk. Reihe A. 55 s
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-88149-039-6
SchlagwörterBerufsproblem; Tätigkeitsmerkmal; Handwerk; Meister; Betriebliche Berufsausbildung; Kontrolle; Lehrlingswart
AbstractForschungsmethode: anwendungsorientiert, Planungshilfe. Auf der Grundlage von Paragraph 67(2) Handwerksordnung (HWO) sind Lehrlingswarte in der Regel Vorsitzende des Innungs-Ausschusses zur Foerderung der Berufsbildung. Dieser Ausschuss hat nach Paragraph 54(1) HWO die Aufgabe, entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu ueberwachen sowie fuer die berufliche Ausbildung der Lehrlinge charakterliche Entwicklung zu foerdern. Die Broschuere beschaeftigt sich vor allem mit den Aufgaben des Lehrlingswarts in seiner Rolle als Ansprechpartner fuer Ausbildungsfragen in der Innung, als Kooperationspartner der Ausbildungsberatung sowie als Repraesentant des Handwerks. (IAB 2).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1996_(CD)
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