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Autor/inSchlipper, Ulrich
TitelDie Beratungsstelle an der Staatlichen Schule fuer Blinde Ilvesheim.
QuelleIn: Sonderschule in Baden-Württemberg, 17 (1984) 2, S. 90-94Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0935-6800
SchlagwörterFrühförderung; Beratungsstelle; Blindheit; Sehbehinderung; Erfahrungsbericht
AbstractDie ersten Ansaetze von Fruehbetreuungsmassnahmen fuer blinde und sehbehinderte Kinder begannen in Baden- Wuerttemberg in der 2. Haelfte der 60er Jahre. Durch Erlasse wurden Beratungsstellen fuer Fruehbetreuungsmassnahmen eingerichtet. Entsprechend der Richtlinien fuer die sonderpaedagogische Fruehbetreuung blinder und und sehbehinderter (sehgeschaedigter) Kinder erfolgt die Fruehbetreuung a) durch die Beratungsstelle und b) durch die Sonderschulkindergaerten fuer diese Kinder. Der wichtigste Teil der Beratungsstelle ist die Elternberatung. Zu ihrer Anleitung werden 5 Moeglichkeiten genannt. Die groesste Bedeutung der Frueherziehung liegt darin, dass im Saeuglings- und Kleinkindalter die wesentlichen Voraussetzungen fuer den spaeteren Schul- und Lebenserfolg geschaffen werden und Versaeumnisse nur sehr schwer oder gar nicht aufholbar sind. Frueherziehung umfasst z. B. auch Bereiche wie Sprachbildung, Selbstaendigkeitserziehung, Denkfoerderung, Umweltbewegung, musische Faehigkeiten. Insbesondere in laendlichen Gebieten ist die Erfassung dieser Behinderten unvollkommen.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1996_(CD)
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