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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Bildung und Forschung
TitelBericht zum Anerkennungsgesetz 2015.
Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Juni 2015.
QuelleBerlin (2015), 244 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterBildungsmonitoring; Beratung; Erfolgskontrolle; Bundesland; Gesetz; Politik; Gleichwertigkeit; Berufliche Qualifikation; Berufsgruppe; Qualifikationsanpassung; Berufsfeld; Fachkraft; Beratungskonzept; Informationsangebot; Regionaler Vergleich; Agentur für Arbeit; Ausländer
AbstractOb als Ärztin aus Kamerun oder als Kfz-Mechatroniker aus Kasachstan: Wer im Ausland eine berufliche Qualifikationen erworben hat, der kann in Deutschland auch in diesem oder einem vergleichbaren Beruf arbeiten. Das macht das Anerkennungsgesetz möglich. Es räumt ausländischen Fachkräften das Recht ein, dass ihre berufliche Qualifikation in Deutschland auf Gleichwertigkeit überprüft wird. Zum zweiten Mal hat die Bundesregierung den Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundes beschlossen. Bereits drei Jahre nach Inkrafttreten kann das Gesetz deutliche Erfolge vorweisen: In den vergangenen beiden Jahren wurden rund 26.500 Anträge gestellt. In 96 Prozent dieser Verfahren konnte in 2013 die ausländische Berufsqualifikation voll oder zumindest teilweise anerkannt werden. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen: In 2013 fielen 76 Prozent der Verfahren in diese Branche. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2015/4
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