Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Berlin, Henning; Rüttgers, Jürgen |
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Titel | Wird die ZVS noch gebraucht? Pro & Contra. |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 7 (2000) 5, S. 252-253Infoseite zur Zeitschrift |
Beigaben | Abbildungen 2 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Leistungsbeurteilung; Wettbewerb; Hochschulzulassung; Numerus clausus; Studienplatzvergabe; Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen; Hochschule; Auswahlverfahren; Kriterium; Studienbewerber; Deutschland |
Abstract | In der Rubrik PRO und CONTRA wird der Frage nachgegangen, ob es der "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" noch bedarf oder ob sie eher wettbewerbshinderlich ist. PRO steht der ehemalige Direktor der ZVS: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem ersten Numerus-clausus-Urteil von 1972 festgelegt, dass Zulassungsbeschränkungen "am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren" und nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten der Hochschulen erschöpfend genutzt werden und wenn die Auswahl der künftigen Studenten zentral nach einheitlichen Regeln erfolgt. Die Durchsetzung dieses Bürgerrechts auf Bildung im Numerus-clausus-Fall - und damit sind wir beim praktischen Nutzen der ZVS - lässt sich nachweislich nur mit einer zentralen Einrichtung erreichen. Die ZVS ist also kein zentralistisches Lenkungsinstrument, sondern der zentrale Marktplatz, auf dem sich Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen treffen. Die ZVS sichert die Ausnutzung aller vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten, die sonst aus Mangel an Informationen ungenutzt bleiben würden. Und all dies geschieht mit einer einzigen Bewerbung. Jedes dezentrale Verfahren würde ein Mehrfaches an Kosten und bürokratischem Aufwand sowohl auf der Seite der Bewerber wie auf der Seite der Hochschulen erfordern. CONTRA steht der Vorsitzende der CDU des Landes Nordrhein-Westfalen: Die CDU setzt bei der Erneuerung der Hochschulen auf größtmögliche Autonomie, auf Wettbewerbsfähigkeit und auf eigenständige Profilbildung statt staatlicher Bevormundung. Der Wettbewerb der Hochschulen um die Studierenden und umgekehrt der Wettbewerb der Studierenden um Studienplätze funktioniert nur, wenn die Hochschulen möglichst frei entscheiden können, wer sich bei ihnen einschreiben darf. Die ZVS nimmt den Hochschulen die Möglichkeit zum Wettbewerb um Studenten. Jahr für Jahr verwaltet die ZVS rund 200.000 Studienplatzwünsche. Die Studienplatzvergabe erfolgt weder nach Leistung noch nach Bedarf. Die Folge ist zum Beispiel: Der nichtbehinderte, nichtverheiratete Nichtleistungssportler, der nicht bei seinen Eltern wohnt und eine auswärtige Universität besuchen möchte, hat kaum eine Chance. Die Studienortwahl, die doch nach akademischen Kriterien erfolgen soll, wird durch die ZVS nach völlig anderen Kriterien entschieden. Was gerecht ist, entscheidet die ZVS selbst. (HoF/Text auszugsweise übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2001_(CD) |