Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Gemeinschaften. Kommission |
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Titel | Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur, die von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden. (Neue Fassung der Mitteilung 89/C 205/06 vom 10. August 1989). Titel in anderen Sprachen: Diplomas, certificates and other evidence of formal qualifications in architecture which are the object of mutual recognition by the Member States. (Update of communication 89/C/205/06 of 10 August 1989). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 39 (1996) 205, S. 6-11 |
Beigaben | Literaturangaben 7 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Architektur; Diplom; Amtliche Druckschrift |
Abstract | Das vorliegende Verzeichnis der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur wurde gemäß Artikel 7 der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr aufgestellt. Die aufgeführten Diplome sind von den Mitgliedstaaten der EG für die Studenten anzuerkennen, die ab dem akademischen Jahr 1988/89 ein Architekturstudium aufgenommen haben. Für Studenten, die ihr Architekturstudium vor dem akademischen Jahr 1988/89 begonnen haben, sind die anzuerkennenden Diplome in entsprechenden Richtlinien angegeben. (DIPF/Text übernommen). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |