Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Europäische Gemeinschaften. Europäisches Parlament |
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Titel | Schriftliche Anfrage E-255/96 von Karin Junker (PSE) an die Kommission (9. Februar 1996). Betrifft: Ausbildungsförderung für Studierende aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die im Vereinigten Königreich wohnen und studieren. - Antwort von Frau Cresson im Namen der Kommission (11. März 1996). Titel in anderen Sprachen: Written Question E-255/96 by Karin Junker (PSE) to the Commission (9 February 1996). Subject: Grants for students from other EU Member States living and studying in Great Britain. - Answer given by Mrs Cresson on behalf of theCommission (11 March 1996). |
Quelle | In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C. Mitteilungen und Bekanntmachungen, 39 (1996) 137, S. 52 |
Beigaben | Literaturangaben 1 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0376-9461 |
Schlagwörter | Gleichstellung; Ausbildungsförderung; Studium; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Großbritannien |
Abstract | "Studierende aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben im Vereinigten Königreich erst Anspruch auf Ausbildungsförderung wie Studierende britischer Staatsangehörigkeit, wenn sie ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich angemeldet und dort drei Jahre gelebt, aber nicht studiert haben." Davon ausgehend möchte die Fragestellerin wissen, ob die dreijährige "Wartezeit" für Student(inn)en mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Nach Auskunft der Kommission regeln verschiedene Bedingungen den Zugang zu Zuschüssen zur Deckung der Ausbildungsgebühren in England und Wales. "Was den Wohnsitz anbelangt, müssen die Antragsteller in den drei Jahren in der Gemeinschaft und nicht nur im Vereinigten Königreich wohnhaft gewesen sein, die dem Kurs unmittelbar vorausgehen, für den eine Unterstützung durch einen Zuschuß beantragt wird. " (DIPF/Ba.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 1998_(CD) |