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Autor/inBraeutigam, Hans O.
Titel"Grundgesetzreform" - Den Auftrag des Einigungsvertrages nicht erfuellt.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 42 (1994) 4, S. 435-438Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterBildung; Einigungsvertrag; Föderalismus; Grundgesetz; Politik; Verfassung; Hochschulorganisation; Deutschland-Westliche Länder; Deutschland-Östliche Länder
AbstractIn seinem Leitartikel bewertet Braeutigam die Ergebnisse der "Grundgesetzreform". Er schildert eindringlich, dass die Erwartungen von vielen Ostdeutschen enttaeuscht wurden. Gerade fuer diese Menschen, die unter dem Eindruck der Massenarbeitslosigkeit und schwerwiegender Fehler bei der Regelung offener Vermoegensfragen nur schwer Zugang zum demokratischen Rechtsstaat finden koennten, sei das Argument, das Grundgesetz habe sich bewaehrt, ohne Ueberzeugungskraft. Braeutigam weist eine Reihe von Einwaenden gegen manche Reformbemuehungen zurueck und beklagt insbesondere, dass das Staatsziel "Vollendung der inneren Einheit Deutschlands" ebensowenig wie eine Schutz- und Foerderungsklausel fuer Minderheiten [und eine Rueckuebertragung der Gesetzgebungskompetenz fuer das Hochschulorganisationsrecht auf die Laender] in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Der weitgehend verhinderten Grundgesetzreform stellt er positive Erfahrungen bei der Ausarbeitung der Verfassung in den neuen Bundeslaendern gegenueber. Braeutigam plaediert fuer die Ueberwindung jener politischen Haltung, die zum Scheitern der Grundgesetzreform fuehrte und die aus seiner Sicht notwendige Reaktionen auf politische und soziale Veraenderungen erschwert. (DIPF/ Text uebernommen).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1996_(CD)
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