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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Während der Corona-Pandemie hat das Fach BWL für Studienabschlussprüfungen eine Freiversuchsregelung eingeführt. Die Autoren veröffentlichen die Ergebnisse einer Studie, die die Auswirkungen von Prüfungsrahmenbedingungen auf Prüfungsleistungen am Beispiel BWL im Vergleich von Präsenz- und Onlineprüfungen untersucht hat. Im Beitrag wird "der Frage nachgegangen [...], welchen Einfluss die eingeführte Freiversuchsregelung in Deutschland auf die Studierendenleistungen in der Betriebswirtschaftslehre hat." Die empirische Fallanalyse im Fach BWL ist in Fragestellung und Ergebnissen für alle Studienrichtungen relevant, manches ist auch direkt übertragbar. Das Phänomen Freiversuchsregelung gibt es schon viele Jahre in Jura, und selbst in Fächern, die dies nicht kennen, haben immer wieder individuelle Studierende auf eigene Gefahr solche Regelungen studienstrategisch eingeführt, indem sie sich auf die Hälfte des Examens intensiv vorbereiten, mit der anderen Hälfte absichtlich riskieren durchzufallen, um bei der Wiederholung dieses Teils auch dort gut vorbereitet zu sein. Auswirkungen der Freiversuchsmöglichkeit auf die Prüfungsleistung einerseits und Auswirkungen der Corona-Lernbedingungen andererseits sind allerdings klar auseinanderzuhalten. Die eigenen empirischen Ergebnisse und die Praxis in BWL wird auch hochschulpolitisch in einen größeren Kontext eingeordnet. (HoF/Text übernommen).
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0018-2974
Zumkley, Marvin; Prinz, Joachim: Der Einfluss der coronabedingten Freiversuchsregelung auf Studierendenleistungen in der Betriebswirtschaftslehre. 2023.
3427918
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