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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelDie Jugendphase endet nicht mit 18 Jahren!
Jugendliche und junge Volljährige verlässlich am Übergang in das Erwachsenenalter begleiten.
QuelleAus: Klein, Joachim (Hrsg.); Macsenaere, Michael (Hrsg.); Hiller, Stephan (Hrsg.): Care Leaver - stationäre Jugendhilfe und ihre Nachhaltigkeit. Freiburg i. Br.: Lambertus (2021) S. 197-204Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen; Literaturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-7841-3318-8
SchlagwörterSelbstständigkeit; Recht; Übergang; Inklusion; Jugendhilfe; Jugendlicher; Junger Erwachsener
AbstractDie Studie macht die unbefriedigende rechtliche Situation von Care Leaver:innen deutlich. Die Bewilligung von Hilfen ist von der gängigen Praxis der Jugendämter in der Region abhängig und entbehrt einer einheitlichen Regelung. Aus den Ergebnissen der Studie erfolgt der Aufruf des BAG KJS und des BVkE für eine Reform des SBG VIII, um die Benachteiligung von Jugendlichen aus stationären und ambulanten Hilfen beim Übergang in die Selbstständigkeit zu beenden und die gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Im Zentrum steht die Forderung nach einem dezidierten Rechtsanspruch auf Begleitung und Unterstützung nach dem 18.Lebensjahr und dem Verlassen stationärer und ambulanter Hilfen. Neben der Verpflichtung für eine Nachbetreuung wird ein Rechtsanspruch auf eine Ausbildung und ein Ausbau bezahlbaren Wohnraumes und eine sozialpädagogische Begleitung gefordert.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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