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Autor/inFulda, Johannes
TitelFührungsorganisation des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen.
QuelleAus: Müller-Böling, Detlef (Hrsg.); Fedrowitz, Jutta (Hrsg.): Leitungsstrukturen für autonome Hochschulen. Verantwortung - Rechenschaft - Entscheidungsfähigkeit. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung (1998) S. 117-129Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen 8
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN3-89204-367-1
SchlagwörterForschung; Bildungsmanagement; Lehre; Modellversuch; Staat; Humboldtsche Universitätsidee; Hochschulleitung; Hochschulorganisation; Hochschulrat; Hochschulselbstverwaltung; Hochschulverwaltung; Wissenschaftsfreiheit; Akademische Freiheit; Hochschule; Technische Hochschule; Innovation; Koordination; Reform; Vortrag; Schweiz
AbstractDer Autor behandelt Fragen der Führungsorganisation aus der Sicht der dem Bund zugehörigen Hochschulen (nicht kantonalen Hochschulen): der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie der vier selbständigen Forschungsanstalten (einzeln angegeben), die einem ETH-Rat unterstehen. Seit Inkrafttreten des neuen ETH-Gesetzes im Jahre 1993 wurden diese Einrichtungen in eine Struktur eingebunden, die man mit einer Holdingstruktur der privaten Wirtschaft vergleichen kann. Der ETH-Rat entspricht dem Verwaltungsrat mit vorwiegend strategischen Führungsaufgaben für den Gesamtkonzern. Alle sechs Institutionen sind im verwaltungsrechtlichen Sinne autonome Anstalten des Bundes und verfügen über eigene Rechtspersönlichkeit (vertragsfähige Rechtssubjekte). Auf die verwaltungsrechtlichen Besonderheiten in der schweizerischen Hochschullandschaft und des Föderalismus wird kurz eingegangen. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten dieser neuen Führungsorganisation werden vom Autor Erfahrungen dargelegt und anhand von konkreten Beispielen Struktur, Organisation und Kompetenzordnung des ETH-Bereichs illustriert. Für die Lehre z. B. beschränkt sich die heutige Befugnis des ETH-Rates lediglich noch auf den Erlass von (Rahmen-)Richtlinien, während alle allgemein verbindlichen Vorschriften heute von den Leitungen der ETH erlassen werden (Zulassung zum Studium, Studienpläne, Prüfungsvorschriften, Vorschriften für das Doktorat, Habilitation sowie über die Weiterbildung). Analog sind Aussagen enthalten zur Ausübung des Personalrechts, des Finanzrechts sowie des Bau- und Investitionsrecht u. a. Bestätigt wird auch der Grundsatz der Freiheit, der die Grundlage des "Humboldt-Modells" (HU Berlin) bildet. Gemeint ist vor allem die Freiheit der Wissenschaft, also die Freiheit der Lehrenden, der Lernenden und der Forscher, zu deren Schutz sich der Staat zu verpflichten habe. "Jede Hochschulorganisation muss dienende Funktion haben, sonst ist sie der Tod der Hochschule. Das "Konzernklima" soll auch der Aufrechterhaltung unternehmerischer Dynamik dienen und stets Anreiz für fortschrittliches Tun und Lassen in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Forschung vermitteln". (HoF/Ko.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2001_(CD)
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