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Autor/inn/enBurkhardt, Anke; Scherer, Doris
InstitutionProjektgruppe Hochschulforschung (Berlin)
TitelFörderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an DDR-Hochschulen in den 80er Jahren.
Gesetzliche Grundlagen, hochschulpolitischer Kontext, statistischer Überblick.
QuelleBerlin (1995), 114 S.Verfügbarkeit 
ReiheProjektberichte / Projektgruppe Hochschulforschung. 1995,3
BeigabenAbbildungen 8; Anlagen 2; Literaturangaben 107; Tabellen 18
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISSN0941-8776
SchlagwörterForschungsergebnis; Frauenanteil; Berufung; Hochschuldidaktik; Hochschullehrer; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Forschungsergebnis; Akademischer Grad; Akademischer Mittelbau; Doktorgrad; Personalstruktur; Promotion; Nachwuchsförderung; Rechtsvorschrift; Personalstruktur; Doktorandenprogramm; Akademischer Mittelbau; Berufung; Hochschullehrer; Hochschulpersonal; Hochschuldidaktik; Doktorgrad; Promotion; Forschungsstudium; Akademischer Grad; Aspirantur; Nachwuchsförderung; Ost-West-Vergleich; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland-DDR
AbstractIn der Studie wird das System der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der DDR beschrieben und die zu dieser Thematik in den 80er Jahren auf zentraler Ebene geführte hochschulpolitische Debatte dokumentiert. Das zentralistisch gesteuerte Hochschulwesen der DDR war Bestandteil des gesellschaftlichen Systems mit seinen politischen, wirtschaftlichen und ideologischen Zielsetzungen. Es agierte in einem engen, durch parteipolitische Beschlüsse, gesetzliche Bestimmungen und volkswirtschaftliche Planauflagen gesetzten Rahmen. Das System der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der DDR war ambivalent. Es zeichnete sich durch intensive Betreuung der Promovenden, deren Integration in den Lehr- und Forschungsbetrieb, soziale Absicherung und Arbeitsplatzgarantie aus. Im Vergleich zur Bundesrepublik verlief eine wissenschaftliche Karriere in der DDR risikoärmer und berechenbarer. Auf der Negativseite standen neben mangelhafter materiell-technischer Ausstattung und nur sehr eingeschränkter Teilnahme am internationalen wissenschaftlichen Leben vor allem das staatliche Mitsprache- und Kontrollrecht, die Beschränkung individueller Entfaltungsmöglichkeiten - speziell die Themenwahl betreffend - sowie die gesetzlich fixierte Regeldichte. Die staatlichen Grundsätze der Verleihung, Führung, Anerkennung und Aberkennung akademischer Grade wurde DDR-weit durch eine vom Ministerrat erlassene Verordnung verbindlich geregelt. Diese Verordnung belegt, daß ungeachtet der in 40 Jahren DDR entstandenen Besonderheiten, in grundlegenden Fragen an der Tradition deutscher Universitätsgeschichte festgehalten wurde. Ähnlich wie auch in den alten Bundesländern gab es zwei Doktorgrade: den Doktor eines Wissenschaftszweiges (Promotion A/Dr.) und darauf aufbauend den Doktor der Wissenschaften (Promotion B/Dr. sc.). Voraussetzung der Verleihung eines akademischen Grades war die Vorlage und Verteidigung einer wissenschaftlichen Arbeit in Form einer Dissertationsschrift. Zusätzlich hatte der Kandidat in der Regel Kenntnisse auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus und in zwei lebenden Fremdsprachen nachzuweisen. Der Erwerb höherer akademischer Grade war auf verschiedenen Wegen möglich. Die Promotion erfolgte im wesentlichen über - die Assistenz, das Forschungsstudium, die Aspirantur oder die externe Qualifizierung. Gliederung: 1. Nachwuchsförderung - eine Vorbemerkung zur aktuellen Diskussion 2. Gesetzliche Grundlagen der Nachwuchsförderung in der DDR (Rahmenbedingungen - Verordnung über die akademischen Grade - Promotionsordnung A - Promotionsordnung B - Marxistisch-leninistische Aus- und Weiterbildung - Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen - Hochschulpädagogische Qualifizierung - Interdisziplinäres Doktorandenseminar 3. Qualifizierungswege - Assistenz - Forschungsstudium - Aspirantur (Planmäßige Aspirantur - Außerplanmäßige Aspirantur) 4. Hochschulpolitischer Kontext (V. Hochschulkonferenz 1980 - Zentrale Nachwuchskonferenz 1985 - Jährliche Rektorenkonferenzen) 5. Schlußbemerkung 6. Statistische Übersicht zu Umfang und Struktur des wissenschaftlichen Nachwuchses. In 3 Anlagen sind Auszüge aus Gesetzen/Beschlüssen, Bezeichnungen der akademischen Grade in der DDR sowie Berufungsvoraussetzungen (Vergleich BRD und DDR beigefügt). (PHF/teilw. übern.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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