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Autor/inMayer, Lisann
TitelOHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte.
Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe.
QuelleIn: Frühe Kindheit, 26 (2023) 3, S. 58-61Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1435-4705
SchlagwörterKonflikt; Familie; Kind; Beratungsstelle; Jugendhilfe; Fallbeispiel; Praxis; Jugendlicher; Hamburg
AbstractMit dem am 10.6.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wurden in dem neuen Paragrafen 9a SGB VIII bundesweit unabhängige Ombudsstellen als verbindlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe etabliert. Demnach ist sicherzustellen, "dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können."
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2024/1
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