Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände |
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Titel | Berufsorientierung und betriebliche Ausbildung stärken, Weiterbildungsförderung Beschäftigter praxistauglich gestalten. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. 16. Mai 2023. |
Quelle | Berlin (2023), 7 S.
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Benachteiligtenförderung; Gesetzentwurf; Berufseintritt; Qualifizierung; Ausbildungsförderung; Berufsbildungsrecht; Berufsorientierung; Praktikum; Betriebliche Berufsausbildung; Betriebliche Weiterbildung; Überbetriebliche Ausbildung; Weiterbildungsförderung; Flexibilität; Abhängig Beschäftigter; Benachteiligter Jugendlicher; Deutschland |
Abstract | "Zur Stärkung des Ausbildungsmarktes enthält der Gesetzentwurf mit der Einführung eines neuen Programms für Berufsorientierungspraktika und mit der Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung richtige Ansätze. Eine wichtige Klarstellung ist, dass in der Einleitung des Gesetzentwurfs jetzt explizit festgehalten wird, dass die Bundesregierung von der Einführung einer branchenübergreifenden Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Ausbildungsgarantie Abstand nimmt. Auch das Bekenntnis zum Vorrang der betrieblichen Ausbildung ist wichtig. Die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) kann nur dann eine Alternative sein, wenn alle Vermittlungsbemühungen in geeignete unbesetzte Ausbildungsplätze erfolglos geblieben sind. Eine zentrale Verbesserung gegenüber dem Referentenentwurf ist die Eingrenzung auf Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung von mehr als 10 % für die Inanspruchnahme von BaE durch sog. marktbenachteiligte Jugendliche. Erforderlich bleibt eine Konkretisierung, unter welchen genauen Voraussetzungen (Bewerbungs- und Vermittlungsbemühungen) diese jungen Menschen förderberechtigt sind. Das Angebot von BaE muss den konkreten regionalen Bedarfen entsprechen und sich auf Berufe konzentrieren, in denen eine hohe Arbeitsmarktnachfrage besteht. Dies kann nur auf regionaler Ebene unter Einbeziehung der Sozialpartner entschieden werden." (Textauszug, IAB-Doku) |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2024/1 |