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Autor/inKlein, Martin
TitelDie "Coaching"-Chimäre im SGB II aus der Perspektive der Betrieblichen Sozialen Arbeit.
QuelleIn: Sozialer Fortschritt, 72 (2023) 9-10, S. 801-805Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0038-609X; 1865-5386
DOI10.3790/sfo.72.9-10.801
SchlagwörterGanzheitlicher Ansatz; Qualifikationsanforderung; Beschäftigungsförderung; Sozialarbeiter; Coaching; Betriebliche Sozialarbeit; Abhängig Beschäftigter; Langzeitarbeitsloser; Deutschland
Abstract"Durch das Teilhabechancengesetz ist eine sogenannte "ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung" (§ 16i SGB II) eingeführt worden, umgangssprachlich häufig als Coaching bezeichnet. Die Umgangssprache trifft häufig ins Schwarze, hier liegt sie aber völlig daneben. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung im SGB II ist sicher gut gemeint, aber ganz sicher schlecht umgesetzt. Diese als "Coaching" benannte Betreuung ist eher als Chimäre, als Trugbild zu bezeichnen. Die Chimäre beginnt bereits mit dem scheinwissenschaftlichen Containerbegriff "ganzheitlich". Ganzheitlichkeit soll die Fähigkeit einer vollständigen, allumfassenden Wahrnehmung der betreuten Person beschreiben. In der Betrieblichen Sozialen Arbeit wird diese Verheißung eher kritisch gesehen, da einerseits die Persönlichkeit eines jeden Individuums unzählige Facetten aufweist und andererseits diese mit ebenso unzähligen Kontextfaktoren interagieren. (...) Teilhabestärkung bedeutet, die Beschäftigung von SGB-II-geförderten Menschen als ganz "normale" Beschäftigung anzulegen. So sollten sie immer dann, wenn sie in Organisationen arbeiten, in denen Betriebliche Soziale Arbeit angeboten wird, Coaching von den gleichen Fachkräften bekommen wie alle anderen Organisationsmitglieder. Eine Betreuung von Außenstehenden kann hier stigmatisierend wirken und dem Ziel der Inklusion entgegenstehen. (...) Der Ansatz einer beschäftigungsbegleitenden Unterstützung - das Coaching der Betrieblichen Sozialen Arbeit - hat sich in der Arbeitswelt bewährt und wird von sehr vielen Organisationen freiwillig den eigenen Beschäftigten und Führungskräften angeboten. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung wäre ein sicher noch wirkungsvolleres Instrument, wenn es keine Coaching-Chimäre wäre. In der derzeitigen gesetzlichen Umsetzung ohne angemessene Qualifikationsvoraussetzungen für die Coaches trägt dieses gut gemeinte, aber schlecht gemachte Instrument nicht zur Teilhabestärkung bei. Dies sollte schleunigst geändert werden." (Textauszug, IAB-Doku)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2024/1
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