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Institution | Mindestlohnkommission |
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Titel | Vierter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. |
Quelle | Berlin (2023), 233 S.
PDF als Volltext |
Reihe | ... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission. 4 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
ISBN | 978-3-88261-754-2 |
DOI | 10.21934/MLK20230117 |
Schlagwörter | Arbeitskosten; Beschäftigungseffekt; Einkommenseffekt; Gewinn; Lohnpolitik; Mindestlohn; Preisniveau; Produktivitätseffekt; Wettbewerbsbedingung; Beschäftigungsentwicklung; Berufsausbildung; Arbeitslosigkeit; Arbeitszeitentwicklung; Praktikum; Auswirkung; Entwicklung; Sektorale Verteilung; Deutschland |
Abstract | "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Über die Anpassung seiner Höhe beschließt die Mindestlohnkommission. Abweichend davon wurde der gesetzliche Mindestlohn durch den Deutschen Bundestag mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Auftrag, einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu erstellen. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns durch den Gesetzgeber hatte zur Folge, dass die von der Mindestlohnkommission beschlossene Höhe des Mindestlohns ab Oktober 2022 ausgesetzt wurde und der Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission für das Jahr 2023 erst ein Jahr später für das Jahr 2024 erfolgt. 2 Der vorliegende Bericht der Mindestlohnkommission dokumentiert den aktuellen Erkenntnisstand zur Einführung und zu den nachfolgenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns. Der Berichtszeitraum umfasst schwerpunktmäßig die Jahre 2020 bis 2022." Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2020-2022. (Textauszug, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2024/1 |