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Autor/inBalloff, Rainer
TitelUmgang des Kindes mit den Eltern und allen anderen bedeutsamen Bezugspersonen (§§ 1626 Abs. 3, 1684, 1685 BGB), zu denen das Kind "Bindungen" hat.
QuelleIn: Frühe Kindheit, 16 (2013) 2, S. 12-17Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenInternetadressen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1435-4705
SchlagwörterPsychologie; Kindeswohl; Familienrecht; Eltern; Kind; Beratung; Bürgerliches Gesetzbuch; Rechtsanspruch; Besuchsrecht; Jurisdiktion
AbstractIm Jahr 2011 wurden in Deutschland von Familiengerichten 42.959 Fälle umgangsrechtlicher Verfahren entschieden (Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 2.2, Rechtspflege - Familiengerichte, 2012). Kinder und Eltern haben jeweils das Recht auf Umgang miteinander. Eltern haben darüber hinaus sogar primär die Pflicht, den Umgang mit dem Kind wahrzunehmen. Diese gesetzliche Festlegung war weder in der Vergangenheit allgemeingültig, noch ist sie es bedingungslos in der Gegenwart.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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