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InstitutionDeutschland / Bundesrat
TitelEntwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung.
QuelleBerlin: Deutscher Bundesrat (2023), 110 S.
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ReiheDrucksache / Deutscher Bundesrat. Dr. 137/23 v. 31.03.2023
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
SchlagwörterArbeitnehmer; Arbeitserlaubnis; Ausländer; Deutschland; Gesetz; Reformpolitik; Berufliche Qualifikation; Aufenthaltsrecht; Feststellung; Drittland; Fachkraft; Arbeitserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Gesetz; Reformpolitik; Arbeitsuche; Berufliche Qualifikation; Fachkraft; Ausbildungsplatzsuche; Feststellung; Arbeitnehmer; Ausländer; Deutschland; Drittland
AbstractZiel des Gesetzentwurfs ist es, den Bedarfen des Wirtschaftsstandortes Deutschland entsprechend ein Signal des Willkommens und der Dienstleistung an Fachkräfte zu senden. Es soll in ein frühes Integrationsangebot investiert werden. Insbesondere sollen durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für eine gezielte und gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Der Gesetzentwurf wird flankiert durch Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Anwerbung, berufliche Anerkennung, Matching, Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Sprachförderung, gesellschaftliche Integration, Prozesse und Verfahren sowie Digitalisierung. Damit wird ein Beitrag zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand geleistet. Auf dem langfristig positiven Entwicklungspfad der Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung aufbauend, gilt es, die Zahlen für die Erwerbseinwanderung deutlich zu steigern. Die Regelungen des Gesetzentwurfs können nach Einschätzung der Bundesregierung - ergänzend zur Einwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten, aus familiären und humanitären Gründen - die Einwanderung qualifizierter Drittstaatsangehöriger zum Zweck der Erwerbsmigration um jährlich 60.000 Personen erhöhen, sobald die in den Eckpunkten der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vom 30. November 2022 geplanten untergesetzlichen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung umgesetzt werden. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2023/1
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