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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSkwarciak, Michael
TitelKostenübernahme von Hörsystemen und deren Zubehör.
QuelleIn: Hörgeschädigtenpädagogik, 76 (2022) 4, S. 225-227Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0342-4898
SchlagwörterKind; Frühförderung; Krankenversicherung; Technologie; Kosten; Arbeitsplatz; Behinderung; Hörbehinderter; Leistung; Richtlinien; Technisches Hilfsmittel
AbstractGesetzlich Versicherte haben in Deutschland einen Anspruch auf eine Hörsystemversorgung, wenn ein HBO-Arzt/ HNO-Ärztin eine Schwerhörigkeit feststellt und eine entsprechende Verordnung ausstellt. Damit können sich die Versicherten dann beim Hörakustiker*in mit Hörsystemen versorgen lassen. Bei hochgradig hörbeeinträchtigte Menschen sind ist häufig zusätzliches Zubehör erforderlich. In welchen Fällen werden die Kosten für ergänzende Hilfsmittel übernommen? Diese Frage beantwortet hier Michael Skwarciak von der Bundesinnung der Hörakustiker.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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