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Autor/inFritsch, Konstanze
TitelNicht alle Grenzen sind dafür da, überschritten zu werden - einzelfallbezogene Fallkonferenzen nach § 52 SGB VIII.
QuelleIn: Forum Erziehungshilfen, 29 (2023) 2, S. 79-82Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0947-8957
DOI10.3262/FOE2302079
SchlagwörterDatenschutz; Jugendhilfe; Kooperation; Reform; Strafverfahren; Jugendgerichtsgesetz; Datenschutz; Sozialgesetzbuch; Strafverfahren; Jugendhilfe; Kooperation; Reform; Theorie-Praxis-Beziehung; Jugendlicher
AbstractDer Beitrag stellt die Rechtsgrundlagen für Fallkonferenzen zwischen Jugendhilfe und anderen in Jugendstrafverfahren beteiligte Berufsgruppen (§ 52 SGB VIII und § 37a JGG) dar. Er erläutert insbesondere die datenschutzrechtlichen Problemkonstellationen, die sich bei einzelfallbezogenen Fallkonferenzen ergeben und weist deutlich darauf hin, dass solche Konferenzen zwingend einer informierten und klar gewollten Einverständniserklärung der jungen Menschen und ggf. ihrer Personensorgeberechtigten bedürfen.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2023/1
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