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Autor/inFegert, Jörg M.
TitelKinderrechte und Kindeswohl aus kinder- und jugendpsychiatrischer, -psychotherapeutischer Sicht.
QuelleIn: Jugendhilfe, 61 (2023) 3, S. 240-251Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5940
SchlagwörterJugendpsychiatrie; Kinderpsychiatrie; Kindeswohl; Jugendpsychiatrie; Kind; Kindeswohl; Psychotherapie; Kinderpsychiatrie; Kind; Psychotherapie; Menschenrechte
AbstractKinderrechte und Kindeswohl werden häufig mit Blick auf die Bindungsbeziehungen z.B. im Elternkonflikt betrachtet. Im Kinderschutz geht es in der Regel um das noch tolerierbare Minimalmaß. Hier spielen Basisbedürfnisse und ihre Erfüllung eine zentrale Rolle. In diesem Beitrag wird die Forderung aufgestellt, Kinderrechte mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in Art. 2 des Grundgesetzes (GG) zu verankern, um somit ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung zu garantieren. Damit könnten Kinderrechte auch nicht im Kontrast zu Elternrechten oder gar als deren Gegensatz angesehen werden. Mit Blick auf die Weiterentwicklung des SGB VIII wird konsequenterweise die Einführung eines eigenständigen Rechtsanspruchs von Kindern und Jugendlichen auf die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eingefordert, neben dem Rechtsanspruch von Eltern auf Hilfen zur Erziehung und dem Rechtsanspruch von Kindern, die aufgrund einer geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigung Ansprüche auf Eingliederungshilfe haben. Aus kinder-und jugendpsychiatrischer Sicht wird die spezifische Perspektive von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen auf das Kindeswohl diskutiert. Dies betrifft auch die Frage der Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung nach den Kriterien der ICF. In Bezug auf Fragen der Krankenbehandlung wird der Maßstab geeigneter und notwendiger, evidenzbasierter Behandlung vor dem Hintergrund der Prinzipien der Medizinethik erläutert. Abschließend befasst sich der Beitrag mit dem Kindeswohl in kinder-und jugendpsychiatrischen Institutionen.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2023/1
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