Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Bundesagentur für Arbeit / Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung |
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Titel | Bereinigter Pay Gap von Leiharbeitnehmern. [Stand:] Januar 2019. |
Quelle | Nürnberg (2019), 42 S.
PDF als Volltext |
Reihe | Grundlagen: Methodenbericht |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Einkommensunterschied; Anforderungsprofil; Beschäftigungsstruktur; Leiharbeitnehmer; Qualifikationsstruktur; Tätigkeitsfeld; Ursache; Belegschaft |
Abstract | "Der einfache Vergleich der mittleren Bruttomonatsentgelte (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Zeitarbeit mit denen außerhalb der Zeitarbeit zeigt für das Jahr 2017 einen Unterschied von 1.392 Euro - mit 1.868 Euro in der Zeitarbeit gegenüber 3.260 Euro außerhalb der Zeitarbeit. Dabei wird verdeckt, dass sich die Merkmalsstrukturen bei Leiharbeitnehmern deutlich von denen bei Nichtleiharbeitnehmern unterscheiden. So sind Leiharbeitnehmer beispielsweise viel häufiger in Helferberufen tätig als Nichtleiharbeitnehmer. Und Helfer werden im Allgemeinen deutlich unterdurchschnittlich entlohnt. Die Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung unterscheiden sich auch noch hinsichtlich weiterer Merkmale von den übrigen Beschäftigten. Dazu zählen hauptsächlich das Alter, die Staatsangehörigkeit, die berufliche Tätigkeit und die Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb.; Im vorliegenden Bericht wird ein Modell zur Bereinigung des Entgeltunterschieds (Pay Gap) für Leiharbeitnehmer vorgestellt, bei dem die abweichende Zusammensetzung dieser Beschäftigten bzw. die unterschiedlichen Tätigkeiten dieser Beschäftigten berücksichtigt sind. Würden Leiharbeitnehmer in Bezug auf das Anforderungsniveau (Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte) und andere Merkmale die gleichen Strukturen wie Nichtleiharbeitnehmer aufweisen, so würde das Medianentgelt der Leiharbeitnehmer bei 2.630 Euro liegen. Mit der Bereinigung können 761 Euro (2.630 Euro - 1.868 Euro; Abweichung rechnerisch bedingt) oder 55 Prozent des ursprünglichen Pay Gaps von 1.392 Euro durch die besonderen Strukturen der Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung erklärt werden. Es verbleibt ein unerklärter Teil des Pay Gaps von 630 Euro oder 45 Prozent.; Mögliche Gründe für die Erklärung der Restgröße könnten neben einer geringeren Entlohnung von Leiharbeitnehmern auch die Dauer der Beschäftigung im Entleihunternehmen und die Dauer oder Stabilität der individuellen Erwerbsbiografie sein. Zudem kann es weitere, nicht beobachtete bzw. nicht in der Beschäftigungsstatistik vorhandene individuelle Merkmale der Beschäftigten wie spezifische Berufskenntnisse und Kompetenzen geben, die Teile der Restgröße erklären könnten. Diese rechnerisch ermittelte Restgröße des Entgeltunterschieds sagt jedoch nichts darüber aus, ob das Equal-Pay-Gebot des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) eingehalten wird oder nicht." Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: empirisch-quantitativ; empirisch. (Autorenreferat, IAB-Doku). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2020/1 |