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Autor/inn/enNeitzert, Alina; Döring, Maurice; Röing, Tim; Boemcken, Marc von
InstitutionBonn International Centre for Conflict Studies
TitelPräventionsarbeit gegen Radikalisierung in den Haftanstalten NRWs stärken: Kapazitäten erhöhen, Mandate erweitern, zivilgesellschaftliche Träger fördern.
QuelleBonn (2021), 7 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheBICC Policy Brief. 5/2021
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
URNurn:nbn:de:0168-ssoar-78065-1
SchlagwörterExtremismus; Innere Sicherheit; Kriminalität; Religion; Seelsorge; Justizvollzugsanstalt; Prävention; Religionsgemeinschaft; Muslim; Deutschland; Nordrhein-Westfalen
AbstractPräventionsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag, um extremistische Radikalisierungsverläufe unter Inhaftierten zu verhindern. Jedoch gibt es bislang nur fünf Präventionsbeauftragte in NRW, die im geschlossenen Jugendvollzug arbeiten. Dieses Stellenkontingent reicht nicht aus, um den bestehenden Bedarf zu decken. Es sollte in jeder JVA des Landes eine:n Präventionsbeauftragte:n geben. Rechtsextreme und verschwörungsideologische Denkmuster nehmen unter Inhaftierten zu. Um dieser Problemlage gerecht zu werden, sollte die Einstellung zusätzlicher Präventionsbeauftragter mit einer expliziten Erweiterung ihres Mandats auf alle Formen von Extremismus einhergehen. Muslimische Religionsbetreuer:innen können in den JVAen in NRW nur per Honorarvertrag für maximal zehn Stunden pro Woche eingestellt werden. Insbesondere fehlt die Option einer Festanstellung in Vollzeit, was eine deutliche Schlechterstellung im Vergleich zur christlichen Seelsorge im Strafvollzug bedeutet. Das Justizministerium NRW sollte Schritte in Richtung einer Gleichstellung unternehmen und Möglichkeiten einer Festanstellung ausloten. Zivilgesellschaftliche Träger spielen eine wichtige Rolle bei der Präventionsarbeit. Fast alle finanzieren sich in NRW über zeitlich begrenzte Projektförderungen, weshalb sie die große Nachfrage aus den Haftanstalten nicht nachhaltig bedienen können. Das Land NRW sollte die Finanzierung jener zivilgesellschaftlichen Projekte übernehmen, die sich in den letzten Jahren bewährt haben, und ihre Überführung in Regelstrukturen veranlassen. Bestehende Präventionskonzepte im Justizwesen NRWs gehen kaum auf die Bewährungshilfe ein. Das Justizministerium NRW sollte die präventiven Kompetenzen der Bewährungshilfe durch ein größeres Angebot von Weiterbildungen, einen Praxisleitfaden mit klaren Regelungen zum Datenschutz sowie die Bestellung professioneller Ansprechpartner:innen in den Gerichtsbezirken stärken.
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2022/3
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