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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inWinkens, Herbert
TitelUnd wer nimmt die Eltern in Obhut?
Zur Notwendigkeit systematischer Elternarbeit in der stationären Jugendhilfe und den Folgen mangelnder Umsetzung eines gesetzlichen Auftrags.
QuelleIn: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 30 (2019) 1, S. 54-59Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1612-1864
SchlagwörterAbweichendes Verhalten; Abweichendes Verhalten; Heimerziehung; Jugendhilfe; Kontrolle; Stigmatisierung; Strafvollzug; Prävention; Elternarbeit; Stationäre Versorgung; Stigmatisierung; Strafvollzug; Elternarbeit; Jugendhilfe; Heimerziehung; Kontrolle; Prävention; Jugendlicher
AbstractDie Notwendigkeit fachlich qualifizierter Elternarbeit im Kontext stationärer Hilfen ist ausreichend wissenschaftlich belegt und wird durch langjähriges Erfahrungswissen gestützt. Analog wird ein personaler und struktureller Weiterentwicklungsbedarf vielfach reklamiert. Zugleich besteht die Diskrepanz zwischen der Praxis und dem, was als fachlich notwendig und wirkungsvoll bekannt ist, in Gestalt mangelnder Umsetzung, fehlender Ressourcen und häufigem Scheitern von Elternarbeit immer noch weiter, sodass von einem strukturellen Defizit gesprochen werden kann. Soziale Arbeit droht hier in ähnlich chronifizierte, resignative Prozessmuster zu verfallen, wie die Eltern stationär betreuter Kinder selber, sodass offenbar wiederholt eine fachliche Bewusstheit für einen Hilfesektor hergestellt werden muss, in dem sich gesellschaftliche Problemlagen in einer Weise verdichten, wie dies in keinem anderen Funktionsbereich der Jugendhilfe der Fall ist. Die hier entlang des Prozessverlaufs dieser Hilfe dargestellten, sensiblen und voraussetzenden Punkte für eine gelingende Kooperation mit den Eltern, erscheinen umso relevanter, als damit wesentlich über die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen, die Frage der gesellschaftlichen Integration, dem Risiko des Auftretens von Devianz und damit der drohenden Weiterleitung in die nächste staatliche "Sozialisationsinstanz", dem Justizsystem, mitentschieden wird.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2022/3
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