Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Ansorge, Ulrich; Bölte, Jens; Bühner, Markus; Feld, Gordon; Fiebach, Christian; Schröder, Annette |
---|---|
Titel | Polyvalenz und Kontinuität. Kommentar zu Richter, T. et al. (2019). Positionspapier zur Lage der Pädagogischen Psychologie in Forschung und Lehre. |
Quelle | In: Psychologische Rundschau, 70 (2019) 2, S. 119-121Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
Zusatzinformation | http://psychotherapie.dgps.de |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0033-3042; 2190-6238 |
DOI | 10.1026/0033-3042/a000438 |
Schlagwörter | Psychologie; Pädagogische Psychologie; Psychotherapie; Gesetz; Ausbildung; Studium; Zwischenprüfung |
Abstract | Kommentiert wird der Beitrag von T. Richter, E. Souvignier, S. Hertel, A. Heyder und O. Kunina-Habenicht, in dem sie die aktuelle Lage der Pädagogischen Psychologie in Forschung und Lehre beschreiben (im gleichen Heft). Die klare Positionierung gegen eine weitere Ausdifferenzierung nichtklinischer Master-Studiengänge wird begrüßt. Es wird dafür plädiert, zukünftige Bachelor-Studiengänge Psychologie weiterhin "polyvalent" zu konzipieren. Ebenso wird die Ansicht der Autorinnen und Autoren geteilt, dass der weiterhin hohe Bedarf an psychologischer Expertise auch jenseits des Berufsfelds der Psychotherapie nur dann zufriedenstellend gedeckt werden kann, wenn eine Ressourcenaufstockung in den klinischen Fächern nicht zulasten der nicht-klinischen Fächer erfolgt. Um angesichts des durch das Approbationsstudium steigenden Ausbildungsbedarfs die heutigen Approbationsraten weiterhin gewährleisten zu können, wird ein Aufwuchs der Studienplätze im Master Psychologie gefordert. Als Ziel wird vorgegeben, die Ausbildung für nicht-klinische Tätigkeitsfelder mindestens auf dem aktuellen Niveau zu erhalten und gleichzeitig die universitäre Ausbildung zur Approbation Psychotherapie zu stärken und auszubauen. Den einzelnen Instituten wird empfohlen, individuelle Planungen und Verhandlungen mit bisherigen Studierendenzahlen und den konkreten Approbationszahlen im jeweiligen Bundesland zu begründen. Ferner wird empfohlen, die Anzahl der zukünftigen Studienplätze für alle Studiengänge im Paket zu verhandeln und nicht einseitig bezogen auf die klinischen Studienplätze. Ein entsprechender Leitfaden ist unter http://psychotherapie.dgps.de abrufbar. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass sich die Deutsche Gesellschaft für Psychologie, der Fakultätentag Psychologie und die Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung deutlich dafür ausgesprochen haben, dass die Legaldefinition nicht zu einem Approbationsvorbehalt für psychologische Tätigkeiten außerhalb der Krankheitsfeststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten führen darf (etwa psychologische Tätigkeiten in der Erziehungshilfe oder im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung). Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Legaldefinition vom Gesetzgeber bestimmt wird. (ZPID). |
Erfasst von | Leibniz-Institut für Psychologie, Trier |
Update | 2019/4 |