Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Rothland, Martin; Bennewitz, Hedda |
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Titel | Schulpraxiserfordernis in der Lehrerbildung? Contra. |
Quelle | In: Forschung & Lehre, 25 (2018) 12, S. 1058-1059Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0945-5604 |
Schlagwörter | Schulpraxis; Lehrerausbildung; Lehrerbildung; Berufung; Hochschullehrer; Kriterium; Praxiserfahrung; Erziehungswissenschaftler; Erziehungswissenschaftlerin; Deutschland |
Abstract | Im Kontext der ersten Phase der Lehrerbildung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen werden in den Fachdidaktiken und in der Erziehungswissenschaft eigene schulpraktische Erfahrungen nach erfolgreich absolvierter Lehrerbildung in den Landeshochschulgesetzen - mit Ausnahme des Landes Nordrhein-Westfalen - als Einstellungsvoraussetzung für die Berufung bis heute verlangt. Individuell gewonnenes Erfahrungswissen in der (Schul-)Praxis wird so zur Voraussetzung für die Besetzung von Professuren gemacht und damit gefordert, dass Stellen mit Aufgaben in der Lehrerbildung im Grundsatz nur mit Lehrerinnen und Lehrern zu besetzen sind. Fachdidaktiker und Erziehungswissenschaftler verfügen über wissenschaftliche Instrumente zur Analyse von Unterrichtssituationen, aber sie sollten (und werden) sich nicht einbilden, selber besser als Lehrerinnen und Lehrer in der Schulpraxis unterrichten zu können. Eigenes unterrichtspraktisches Können oder erfahrungsbasiertes Handlungswissen qualifiziert nicht für die Lehre und Forschung im Wissenschaftssystem, sondern die in der wissenschaftlichen Praxis erworbenen Qualifikationen. Diese allein sollten Eingangsvoraussetzungen und Qualitätsmerkmale für Professorinnen und Professoren sein. (HoF/Text übernommen). |
Erfasst von | Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Update | 2019/2 |