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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionGemeinsame Wissenschaftskonferenz
TitelHochschulpakt 2020. Bericht zur Umsetzung im Jahr 2015.
QuelleBonn: GWK (2017), 104 S., 38 verschieden gezählte S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheMaterialien der GWK. 53
BeigabenAnhang; Tabellen 13
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
ISBN978-3-942342-43-8
SchlagwörterStaat; Hochschuleinnahmen; Hochschulfinanzierung; Hochschulförderung; Hochschulreform; Statistik; Hochschule; Deutschland
AbstractBund und Länder haben den Hochschulpakt im Jahr 2007 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine erste Programmphase lief von 2007 bis 2010. In dieser Phase wurden im Vergleich zum Basisjahr 2005 insgesamt rd. 185.000 zusätzliche Studienanfänger im ersten Hochschulsemester an den Hochschulen aufgenommen. Die zweite Programmphase (Hochschulpakt II) deckt die Jahre 2011 bis 2015 ab. Zum Zeitpunkt des Beschlusses der zweiten Phase im Jahr 2009 waren Bund und Länder noch von 275.420 zusätzlichen Studienanfängern ausgegangen. Diese Zahl wurde jedoch in Folge der Aussetzung der Wehr- und Zivildienstpflicht sowie aufgrund einer neuen Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2012 mit Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013 an die tatsächliche Entwicklung angepasst und auf 623.787 zusätzliche Studienanfänger erhöht. Am 11. Dezember 2014 haben die Regierungschefinnen und -chefs auf Grundlage einer weiteren KMK-Vorausberechnung die Weiterentwicklung des Hochschulpakts beschlossen. Die Vereinbarung zum Hochschulpakt III regelt sowohl die Finanzierung der zweiten Programmphase ab 2015 als auch die von 2016 bis 2020 geltende dritte, abschließende Programmphase und deren Ausfinanzierung bis 2023. Mit dem Hochschulpakt III wollen Bund und Länder über die bereits mit dem Hochschulpakt II finanzierten Studienanfänger hinaus bis zum Jahr 2020 ein Studienangebot für bis zu 760.033 zusätzliche Studienanfänger bereitstellen. Der vorliegende Bericht umfasst die Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Jahr 2015. Gliederung: 1. Hochschulpakt 2020: Ziele und Grundlagen. - 2. Entwicklung der Studienanfängerzahlen (2.1 Entwicklung der Studienanfängerzahlen insgesamt. - 2.2 Entwicklung der Studienanfängerquote. - 2.3 Entwicklung der Studienanfängerzahlen nach Hochschularten. - 2.4 Entwicklung der Studienanfängerzahlen nach Fächergruppen). - 3. Entwicklung des Personalbestandes (3.1 Professorinnen und Professoren, hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie Lehrbeauftragte (VZÄ). - 3.2 Betreuungssituation der Studierenden. - 3.3 Frauenanteil am Hochschulpersonal). - 4. Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger (4.1 Finanzmittel für zusätzliche Studienanfänger. - 4.2 Exkurs: Entwicklung der öffentlichen Ausgaben für Hochschulen - Grundmittel). - 5. Maßnahmen zur Umsetzung des Hochschulpaktes in den Ländern. - 6. Zusammenfassung und Ausblick. - 7. Anhang 1. (Berichte der Länder zur Umsetzung im Jahr 2015). - 8. Anhang 2. (Tabellenübersicht) (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2018/1
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