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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Autor beleuchtet das Verhältnis zwischen Schulrecht, Sozialrecht und Behindertengleichstellungsrecht. Er zeigt auf, dass es für individuelle Rechte nicht primär um eine allumfassende Inklusion geht, sondern konkret im Einzelfall geklärt werden muss, wer für angemessene Vorkehrungen und für Barrierefreiheit verantwortlich ist, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungswesen ermöglichen. Gegenwärtig sind hier Verantwortlichkeiten vor allem der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Krankenkassen, der Schule als Bildungsträger und der Kommunen als Schulträger miteinander in Bezug zu setzen. Nicht immer ist dabei gesichert, dass der Streit zwischen diesen Akteuren nicht zu Lasten individueller Rechte und des Fortschritts der Inklusion als Prinzip geht. Auch im Hinblick auf die laufenden Diskussionen über ein Teilhabegesetz stellt sich die Frage, ob die schlichte Umsetzung geltenden Rechts und die Akzeptanz der Rolle als Rehabilitationsträger durch Sozialhilfe, Jugendhilfe, Krankenkassen und Bundesagentur sowie deren korrekte Zusammenarbeit nicht schon ein hilfreicherer Fortschritt wäre als so manche "große Lösung". (DIPF/Orig.).
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Standortunabhängige Dienste
0034-1312
Welti, Felix: Verantwortlichkeit für angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit in der Bildung. 2015.
3237517
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