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Autor/inKubinger, Klaus D.
TitelGutachten zur Erstellung "gerichtsfester" Multiple-Choice-Prüfungsaufgaben.
QuelleIn: Psychologische Rundschau, 65 (2014) 3, S. 169-178Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0033-3042; 2190-6238
DOI10.1026/0033-3042/a000218
SchlagwörterSkalierung; Testkonstruktion; Testreliabilität; Testvalidität; Multiple-Choice-Verfahren; Psychologisches Gutachten; Test; Beruf; Psychologisches Gutachten; Skalierung; Statistik; Test; Interpretation; Wahrscheinlichkeitsverteilung; Testkonstruktion; Fairness; Multiple-Choice-Verfahren; Wahrscheinlichkeitsverteilung; Fairness; Beruf; Statistik; Interpretation; Standard
AbstractVorgelegt wird ein von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) in Auftrag gegebenes Gutachten zur Erstellung von Multiple-Choice-Prüfungsaufgaben, die nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar sind. Stellung genommen wird zunächst zu den Punkten Messintention, Verrechnungssicherheit, Skalierung, Reliabilität, Validität, Zumutbarkeit und Fairness. Anschließend folgen Ausführungen zur Verrechnung teilrichtiger Antworten beim Multiple-Choice-Antwortformat; die Ratewahrscheinlichkeiten bei vier verschiedenen Verrechnungsregeln werden ermittelt. Auf dieser Grundlage werden mehrere Oberverwaltungsgerichtsurteile zur Verrechnung von Antworten in Multple-Choice-Aufgaben kommentiert. Abschließend werden Empfehlungen zur Gestaltung rechtlich nicht anfechtbarer Klausuren im Multiple-Choice-Antwortformat gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Prüfungen dieses Formats, die grundsätzlich nur die Fähigkeit zum Wiedererkennen einer Lösung, aber nicht die des (Re-) Produzierens, also eine wohl untergeordnet relevante Fähigkeit erfassen, aufgrund der stark eingeschränkten Ressourcen an Universitäten und Hochschulen unverzichtbar sind. Es wird empfohlen, Aufgaben nach dem Prinzip "1 aus 6" (also eine Lösung und fünf (nicht ins Absurde gehende) Distraktoren, besser noch sechs oder sieben) oder "x aus 5" (fünf Antwortmöglichkeiten mit für die Prüflinge je Aufgabe unbekannter Anzahl von Lösungen und Distraktoren) zu konzipieren. Im letzten Fall ist eine Aufgabe nur dann als gelöst zu werten, wenn sämtliche Lösungen, aber kein Distraktor angekreuzt wurde. Die Verrechnungsregel ist den Prüflingen zu vermitteln. Die Ratewahrscheinlichkeit beträgt bei "1 aus 6" 0,17 und ist damit immer noch so hoch, dass Prüflinge befürchten müssen, andere könnten mehr bzw. nur Glück beim Raten haben. Die Ratewahrscheinlichkeit bei "x aus 5" beträgt nur 0,03 und hat sich in entsprechender Grundlagenforschung als annähernd gleich schwierig wie ein freies Antwortformat erwiesen. Dieses Format setzt inhaltlich voraus, dass ein nur in Teilen Beherrschen eines Lernstoffs nichtausreichende "Kompetenz" bedeutet. Zur Erreichung von Akzeptanz bei den Prüflingen wird zudem empfohlen, die Anzahl der Aufgaben so festzulegen, dass die Wahrscheinlichkeit des Bestehens einer Prüfung durch ausschließliches Raten einen sehr niedrigen Wert nicht überschreitet. (ZPID).
Erfasst vonLeibniz-Institut für Psychologie, Trier
Update2015/1
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