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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Autor greift in seinem Beitrag die gängige Gegenüberstellung von Lehren und Lernen auf, indem er das Verhältnis zwischen der Weitergabe und dem Erwerb bzw. der Aneignung von geistigem Besitz in anthropologischer Perspektive als Widerstreit deutet, der nicht ohne weiteres zu überbrücken sei. Systematisch unterscheidet er dabei zunächst erworbenen von geschenktem geistigem Besitz, der wie mythisch gesicherte religiöse Lehren oder der qua Tradition im Rahmen einer "Lebensform" (Flitner) begründete "Gesamtsinn" aus einem "übermenschlichen Bereich" stamme und in der lehrenden Weitergabe vor allem vor Verlust und Veränderung geschützt werden müsse. Erworbener geistiger Besitz dagegen liege in Form individueller Erfahrung und handwerklichen oder wissenschaftlichen Wissens und Könnens vor, das von denen, an die es weitergegeben werden soll, nur in einem Prozess aktiver Einübung anzueignen sei. Aus diesen Überlegungen gewinnt der Autor schließlich eine kritische Perspektive auf die schulische Weitergabe von geistigem Besitz, die dort, wo sie über die Vermittlung von Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen hinausgehe, sachlich unangemessen in Form von Erzählungen statt durch Vor-, Nach- und Selbermachen erfolge und als "unfair trade", d.h. als ein Aushandlungsprozess zwischen ungleichen Partnern zu verstehen sei, dessen Spielarten von Separation und Segregation bis zu Integration und Inklusion reichten. (DIPF/Orig.).
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Standortunabhängige Dienste
3-506-77587-1; 978-3-506-77587-0
Meyer-Wolters, Hartmut: Versuch einer Phänomenologie des Widerstreits von Erwerb, Weitergabe und Aneignung von geistigem Besitz. .
3162713
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