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InstitutionWissenschaftsrat
TitelPrivate und kirchliche Hochschulen aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung.
QuelleBremen (2012), 182 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Wissenschaftsrat. 2264-12
Beigabengrafische Darstellungen
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Monographie
ISBN978-3-935353-62-5
SchlagwörterBildungsqualität; Deutschland; Finanzierung; Gesetzgebung; Wettbewerb; Hochschule; Forschungspolitik; Forschungspolitik; Anerkennung; Empfehlung; Förderung; Bildungsabschluss; Förderung; Privates Bildungswesen; Bildungsabschluss; Vergleichende Analyse; Gesetzgebung; Finanzierung; Wettbewerb; Wirtschaftsbedingung; Ausbildungsangebot; Hochschule; Anerkennung; Empfehlung; Deutschland
AbstractDie nichtstaatlichen Hochschulen tragen zu einer institutionellen Vielfalt im deutschen Hochschulsystem bei und sind ein zunehmend wichtiger Bestandteil des tertiären Sektors. Aus Sicht der Institutionellen Akkreditierung werden erstmals die Leistungen privater und kirchlicher Hochschulen analysiert. Unter den 109 privaten und 40 kirchlichen Hochschulen finden sich vielfältige Hochschulformate auch jenseits der Hochschultypen Universität und Fachhochschule. Um die Vielfalt des nichtstaatlichen Sektors erfassen und Schwerpunkte und Entwicklungen erkennen zu können, nimmt der Wissenschaftsrat eine Klassifikation ausgehend vom Status der gegenwärtig existierenden privaten und kirchlichen Hochschulen vor. Zudem werden Kriterien zur Hochschulförmigkeit vorgelegt, die Mindeststandards, insbesondere personelle Mindestgrößen, für unterschiedliche Hochschulformate benennen. Während der kirchliche Hochschulsektor seit den 1990er Jahren als weitgehend konsolidiert gelten kann, ist der private Hochschulsektor erst in den vergangenen 20 Jahren stark gewachsen. Derzeit studieren rund sechs Prozent der Studierenden an privaten und kirchlichen Hochschulen. Angesichts der Größenverhältnisse betont der Wissenschaftsrat, dass in Deutschland auch weiterhin von einem ganz überwiegenden staatlich geprägten Hochschul- und Finanzierungssystem auszugehen ist. Der Wissenschaftsrat empfiehlt den staatlichen Zuwendungsgebern jedoch zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie den nichtstaatlichen gemeinnützigen Hochschulen in Zukunft über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus die Beteiligung an wettbewerblich orientierten Programmen in Forschung und Lehre eröffnet werden kann. Ein Anspruch der nichtstaatlichen Hochschulen auf öffentliche Förderung ist daraus jedoch nicht ableitbar. Ausgangspunkt der vorliegenden Bestandsaufnahme sind die Verfahren der Institutionellen Akkreditierung, wie sie der Wissenschaftsrat seit 2001 anbietet und mittlerweile für 58 nichtstaatliche Hochschulen durchgeführt hat. In den Verfahren hat sich neben den Governance-Strukturen, also dem Verhältnis zwischen Hochschule und deren Betreiber, häufig die personelle Ausstattung als kritischer Prüfbereich für die Hochschulförmigkeit von nichtstaatlichen Hochschulen erwiesen. Teil der Bestandsaufnahme ist darüber hinaus ein ausführlicher Sachstandsbericht zu den wirtschaftlichen, rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, unter denen private und kirchliche Hochschulen in Deutschland agieren, und zu ihrem Beitrag für das Gesamtsystem in den Bereichen Studium und Lehre sowie Forschung. Darüber hinaus hat der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Weiterentwicklung der von ihm durchgeführten Institutionellen Akkreditierung ausgesprochen. Ein Schwerpunkt wird künftig auf der Gründungs- und Aufbauphase nichtstaatlicher Hochschulen liegen. Er hält eine in der Regel dreimalige institutionelle Begutachtung für sachgerecht. Noch vor der staatlichen Anerkennung der Hochschule wird den Ländern eine Konzeptprüfung in der Gründungsphase der Hochschule angeboten. Frühestens drei Jahre nach der staatlichen Anerkennung wird dann eine Institutionelle Erstakkreditierung durchgeführt, anschließend erfolgt eine Institutionelle Reakkreditierung. Sofern diese für die Maximaldauer von zehn Jahren ausgesprochen wurde, sollen die nichtstaatlichen Hochschulen danach lediglich zu den gleichen Qualitätsverfahren verpflichtet sein, die auch für staatliche Einrichtungen gelten. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2012/4
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