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InstitutionDeutschland / Bundesregierung
TitelEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union.
Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Quelle(2012), 37 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheDrucksache / Deutscher Bundestag. 17/8682 v. 15.02.2012
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
ISSN0722-8333
SchlagwörterRecht; Arbeitserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht; Politik; Staatsangehörigkeit; Arbeitsmigration; Richtlinien; Umsetzung; Hochschulabsolvent; Europäische Union; Arbeitnehmer; Ausländer; Hoch Qualifizierter; Student
Abstract"Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung - der so genannten Hochqualifizierten-Richtlinie - in das innerstaatliche Recht.; Der Gesetzentwurf dient ferner dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten. Daher werden der dauerhafte Zuzug von hochqualifizierten Fachkräften erleichtert und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigungsaufnahme ausländischer Studierender nach dem Studienabschluss an einer deutschen Hochschule verbessert.; Zur Umsetzung des genannten Rechtsakts werden insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die Aufenthaltsverordnung (AufenthV), die AZRG- Durchführungsverordnung (AZRG-DV), die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und die Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) angepasst. Nach den Vorgaben der Hochqualifizierten-Richtlinie werden insbesondere ein neuer (befristeter) Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" für ausländische Arbeitnehmer mit einer akademischen oder vergleichbaren Qualifikation und einem bestimmten Mindesteinkommen eingeführt sowie im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) das Auslandszahlungsrecht entsprechend angepasst.; Um ausländischen Studierenden an deutschen Hochschulen einen hindernisfreien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die Möglichkeiten einer Beschäftigungsaufnahme nach dem Studienabschluss zu verbessern, sind Anpassungen in § 16 des Aufenthaltsgesetzes, der Beschäftigungsverordnung und der Beschäftigungsverfahrensverordnung notwendig." Forschungsmethode: Dokumentation. (Textauszug, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2012/3
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