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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Ein Motiv landesherrlicher Universitätsgründungen ergab sich aus der immer wichtiger werdenden Gutachter- und Diensttätigkeit von Universitätslehrern. Dem entsprach die 1477 von Eberhard im Bart errichtete Hochschule mit der Etablierung von sechs Lehrstühlen an der Juristenfakultät. Dabei standen besonders die dem Kirchenrecht verpflichteten Professoren im Blickfeld. Nach erheblichen Schwierigkeiten im Anlauf der neuen Hochschule, bedingt vor allem durch die Verquickung der Professuren mit den von Sindelfingen nach Tübingen transferierten Kanonikaten, gelang seit der Mitte der achtziger Jahre die dauerhafte Ausstattung der Juristenfakultät mit einem hochqualifizierten Personal, unter dem Martin Prenninger, Hieronymus de Croaria und Ulrich Krafft zu den Großen ihres Faches rechneten. Insgesamt lassen sich für den Zeitraum von 1477 bis zur Einführung der Reformation 1534/35, dem der vorliegende zweite Teilband des Tübinger Professorenkatalogs verpflichtet ist, 39 Professoren an der Juristenfakultät nachweisen. Die einzelnen alphabetisch geordneten Beiträge gründen in einer ausführlichen Biographie, die besonders dem wissenschaftlichen Bemühen ihres Protagonisten in Lehre und Forschung Rechnung trägt. Die Darstellung bietet einen weiteren wichtigen Tübinger Beitrag zur europäischen Wissenschafts- und Bildungsgeschichte. (HRK / Abstract übernommen).
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978-3-7995-5452-7
Die Professoren der Tübinger Juristenfakultät (1477 -1535). 2011.
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