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Autor/inSchultheis, Franz
TitelTotem und Tabu.
Kindesmisshandlung als gesellschaftliches Dispositiv der Durchsetzung zivilisatorischer Standards 'guter Erziehung'.
Gefälligkeitsübersetzung: Totem and taboo. Child abuse as a social dispositive of the implementation of civilisatory standards of 'good education'.
QuelleAus: Metelmann, Jörg (Hrsg.); Schwall, Stefan (Hrsg.): Bildungsbürgerrecht. Erziehung als soziales Unternehmen. Münster: Waxmann (2011) S. 93-107
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-8309-2560-6
SchlagwörterErziehung; Erziehungsmittel; Erziehungsnorm; Mittelschicht; Konflikt; Institutionalisierung; Erziehungsberechtigung; Kind; Tabu; Misshandlung; Auftragsforschung; Nachkriegszeit; Standardisierung; Deutschland
AbstractAufgrund ihres weitgehenden Monopols auf die legitime Definition moralischer Standards und 'normaler' Praktiken hat sich die Mittelschichtkultur der Nachkriegszeit schrittweise zum Mainstream entwickelt, charakteristisch für eine gesellschaftliche Klasse, die ihren kollektiven Aufstieg seit den 1960er Jahren vor allem dem Zugang zur höheren Bildung verdankt, und deren Klassenethos sich damit einhergehend in Einstellungen gegenüber der Kindheit im Sinne einer 'Investition' in ein zu optimierendes Humankapital niederschlägt. Sie bilden das soziale Reservoir, aus dem sich die professionellen Akteure des Kindesschutzes - Ärzte, Schulkrankenschwestern, Sozialpädagogen, Vormundschaftsbeamte, Sozialarbeiter oder Familien- und Jugendrichter - rekrutieren. Hinzu kommt auch der Umstand, dass sich die Professionen im Feld der Wohlfahrt im Allgemeinen und des Kindeswohls im Besonderen ganz zentral unter den weiblichen Vertretern der modernen Mittelschichten rekrutieren, die mit dazu beigetragen haben, dass sich eine spezifische gesellschaftliche Sensibilität und Rezeptivität in Fragen des gesellschaftlichen Umgangs mit dem Kind innerhalb eines relativ kurzen historischen Zeitraums auf breiter Front durchsetzen konnte. Hier hat man es mit einer Frage des Klassenhabitus zu tun, aber auch mit einer Form symbolischer Herrschaft und Gewalt, weil in diesem Zusammenhang einer gesellschaftlichen Gruppe unterstellt wird, ihren Kindern gegenüber unverantwortlich und in moralisch untolerierbarer Weise zu handeln. Die weit überwiegend aus mehr oder minder prekären bzw. negativ privilegierten Verhältnissen stammenden der Kindesmisshandlung Angeklagten erfahren hier die kulturellen und symbolischen Konsequenzen ihrer gesellschaftlichen Lage. (ICF2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2012/4
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