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Autor/inLadeur, Karl-Heinz
TitelDie Netzwerke des Rechts.
Gefälligkeitsübersetzung: Law networks.
QuelleAus: Bommes, Michael (Hrsg.): Netzwerke in der funktional differenzierten Gesellschaft. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwissenschaften (2011) S. 143-171
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-531-16095-5
DOI10.1007/978-3-531-92597-4_7
SchlagwörterWissen; Gesellschaft; Kognition; Persönlichkeit; Soziale Beziehung; Recht; Fachwissen; Wissenstransfer; Netzwerkanalyse; Systemtheorie; Rechtsordnung; Vertrag; Wirtschaftsrecht; Netzwerk; Organisation; Sozialer Prozess; System; Internet; Individuum
AbstractDer Beitrag befasst sich aus systemtheoretischer Sicht mit der postmodernen Variante hybrider Netzwerke, die in der Beobachtung des Rechts als Transformation der übrigen Gesellschaft auffällt; somit geht es hier nicht um die sozialen Netzwerke unter Juristen. Beschrieben wird eine Rechtsentwicklung, bei der ein komplexes Mehrebenensystem entsteht. Es geht in einer normativen Perspektive um die sekundäre bzw. tertiäre Remodellierung des Rechts der Gesellschaft der Individuen, die zugleich nach komplexen Kollisionsregeln verlangt, die die unterschiedlichen Rechtsstrukturen und -schichten aufeinander abstimmen und zugleich den Wiedereintritt (re-entry) von Regeln der ersten Stufe in eines der Regimes der folgenden Stufe erlauben. Im ersten Schritt wird zunächst das Rechtssystem der Gesellschaft der Individuen beschrieben, wobei sich die Ausführungen auf (1) die kognitive und die personale Infrastruktur sowie (2) die technischen Risiken und die Normalitätsunterstellungen des Rechts konzentrieren. Der zweite Schritt widmet sich sodann dem Rechtssystem der Gesellschaft der Organisationen mit seinen Merkmalen (1) des Wandels der kognitiven Infrastruktur in Form einer Dynamisierung des Expertenwissens sowie (2) dem gruppenbasierten Recht. Der dritte Schritt beleuchtet schließlich das Rechtssystem der Gesellschaft der Netzwerke mit folgenden Aspekten: (1) Die Transformation der Wissensordnung, (2) das 'verflüssigte' Individuum, (3) der Paradigmenwechsel im Vertragsrecht mit dem Aufstieg der 'Netzverträge', (4) die zunehmende Bedeutung der Setzung privater Standards sowie (5) die Herausbildung neuer 'Kontroll-Regimes' in den Netzwerken des Rechts. Der vierte Schritt beschreibt abschließend das Regulierungsrecht der Gesellschaft der Netzwerke, und zwar (1) das Recht der technologischen Netzwerke, (2) die Entwicklung von der substanziellen zur prozeduralen Regulierung und (3) das Personenrecht der Gesellschaft der Netzwerke. (ICG2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2011/3
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