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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Frage, inwieweit auch für wissenschaftliche Mitarbeiter an staatlichen Hochschulen die in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes benannten Anforderungen gelten, ist Gegenstand dieses Beitrages. Er untersucht ausführlich, ob die besonderen Bedingungen des Art. 5 Abs. 3 GG es zulassen, die grundsätzliche Regelung für die Einstellung im öffentlichen Bereich, wie sie im Art. 33 Abs. 2 GG niedergelegt ist, außer Kraft setzen zu können. Dabei kritisiert der Autor nachdrücklich, dass die Vergabe von Mitarbeiterstellen an den Hochschulen oftmals in der Weise geschieht, dass Lehrstuhlinhaber ihnen bekannten Personen den Zugang auf entsprechende Stellen ermöglichen, bei denen sie aufgrund vorangegangener Erfahrungen davon ausgehen, dass diese in entsprechender Weise aktiv und erfolgreich an entsprechenden Forschungsvorhaben und sich in der Lehre beteiligen werden. Auch wenn die vom Autor aufgeworfene Frage im Wissenschaftsbereich ebenso wie in der Rechtsprechung bisher wenig Aufmerksamkeit gefunden hat, so ist es doch von Bedeutung, den Aspekt der Bestenauslese verstärkt zu betrachten. Nach Einschätzung des Autors kann das eigentlich diesem Ziel dienende Ausschreibungsverfahren im Wissenschaftsbereich offenkundig seine Aufgabe nicht hinreichend erfüllen. (DIPF/Orig.).
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Standortunabhängige Dienste
0034-1312
Sieweke, Simon: Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Einstellungsverfahren wissenschaftlicher Mitarbeiter gemäß Art. 33 Abs. 2 GG. 2010.
3111826
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