Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Hanschmann, Felix |
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Titel | Unsichtbare Kinder. Der zynische Ausschluss nicht dokumentierter Kinder und Jugendlicher vom staatlichen Schulwesen. |
Quelle | In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 58 (2010) 1, S. 80-99Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0034-1312 |
Schlagwörter | Recht auf Bildung; Kind; Schulpflicht; Schulrecht; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Illegalität; Migration; Jugendlicher; Migrant; Deutschland |
Abstract | [Der Autor] greift in seinem Beitrag die Frage des Schulbesuchs von Kindern auf, die sich irregulär in Deutschland aufhalten, d. h. weder über einen legalen Aufenthaltstitel noch über eine Duldung verfügen. Das Thema rührt menschlich an, führt doch der Ausschluss vom Schulbesuch letztlich dazu, dass die Kinder die Konsequenzen der Situation ihrer Eltern tragen müssen. [Der Autor] sieht nicht nur in der Verweigerung des Schulbesuchs, sondern auch in der in § 87 AufenthG statuierten Meldepflicht für die Schulleitungen einen Verstoß gegen das völkerrechtlich verankerte Recht auf Bildung. Die Gegenmeinung sieht den Staat hier vor einem Dilemma: Einerseits werden Eltern, die sich irregulär in Deutschland aufhalten, in Ansehung bestehender Meldepflichten der Schulbehörden und Furcht vor Aufdeckung des Aufenthaltes eventuell davon absehen, ihren Kindern den Schulzugang unter Berufung auf das Recht auf Bildung zu ermöglichen; andererseits läuft der Staat, der die Meldepflicht für Schulen abschafft, Gefahr, dass das Recht auf Zugang zur Pflichtschule zur weiteren Verfestigung des illegalen Aufenthalts beitragen kann und damit die Steuerungsfähigkeit des Aufenthaltsgesetzes aushöhlt. Dieses Dilemma hält der Verfasser freilich nicht für schlagend und hält auch die Meldepflicht für völkerrechtswidrig. In der politischen Praxis zeichnet sich ab, dass entweder über eine Präzisierung der in § 87 AufenthG vorgesehenen Meldepflichten oder ein restriktives Verständnis der Norm, die eine Meldepflicht der Schulbehörden nicht auslöst, den für die Regelung des Schulzugangs zuständigen Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, der auch faktischen Durchsetzung des Rechts auf Bildung den Vorrang zu verschaffen. (DIPF/Orig.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2010/4 |