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Autor/inWeber, Roland
TitelUnangemessene Unterkunftskosten gem. §22 SGB II.
Rechtliche Begutachtung und Erörterung eines Teilsaspekts der sozialen Grundsicherung nach dem SGB II.
QuelleIn: Arbeit und Beruf, 56 (2005) 10, S. 292-296Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0343-1886
SchlagwörterMindeststandard; Arbeitslosengeld; Heizung; Kosten; Kostensenkung; Heizung; Soziale Sicherung; Sozialgesetzbuch; Kosten; Kostensenkung; Arbeitslosengeld; Arbeitsuchender; Wohnsituation; Leistungsanspruch
AbstractDer Gesetzgeber und die Verwaltung werden im Rahmen der Arbeitslosigkeit von Betroffenen mit dem Sachverhalt konfrontiert, dass die 'Kosten für Unterkunft und Heizung' (KdU) im Einzelfall hoch und im Sinne des Gesetzgebers deshalb 'unangemessen' sein können. Unangemessen können sowohl die Miete als auch die Heizkosten sein. Auch die Kombination weist rechtliche Dimensionen auf. Durch die drastische Verkürzung der Leistungsdauer beim Arbeitslosengeld und vor allem der danach eintretenden Höhe der Leistungsgewährung im Rahmen eines Arbeitslosengeld-II-Bezuges, gewinnt die Frage nach dem Umfang der Kostenübernahme sehr schnell an Bedeutung. Der Gesetzgeber versucht im Rahmen der gesetzlichen Novellierung des 'Hilferechts' den unterschiedlichen Interessenlagen gerecht zu werden. Zur Senkung vermeidbarer Kosten ist der Träger der Leistung aufgefordert, die Aufwendungen im Bereich KdU auf das erforderliche Maß zu beschränken und anhand der Vorschrift zu handeln und Leistungsbezieher bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen zu einem Wohnungswechsel aufzufordern bzw. eine entsprechende Kürzung vorzunehmen. Dieser Vorgabe kommt eine politische Bedeutung zu. Nach dem BSHG obliegt es den Kommunen, entsprechende Richtlinien zu erstellen, die die Grenzwerte zur 'Angemessenheit der Kosten' festlegen. Dabei kommt es regional zu unterschiedlichen Grenzbeträgen. In diesen Richtlinien werden sowohl die als 'angemessen' eingestuften Kosten für Miete nach Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen als auch hinsichtlich der Heizkosten differenziert. Der Beitrag begutachtet und erörtert diesen Teilaspekt der Grundsicherung nach dem SGB II und kommt zu dem Schluss, dass das SGB II Rechtsfragen aufwirft, an die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht dachte. Forschungsmethode: deskriptive Studie. (IAB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2006/3
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