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Autor/inBispinck, Reinhard
InstitutionWirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut / Tarifarchiv
TitelTarifliche Senioritätsregelungen.
Eine Analyse von tariflichen Regelungen in ausgewählten Tarifbereichen.
QuelleDüsseldorf (2005), 63 S.; 367 KB
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheElemente qualitativer Tarifpolitik. 59
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie; Graue Literatur
ISSN1861-2822
SchlagwörterÄlterer Arbeitnehmer; Arbeitsorganisation; Arbeitsverhältnis; Kündigungsschutz; Lohndifferenzierung; Lohnpolitik; Arbeitssicherheit; Tarifpolitik; Tarifvertrag; Weiterbildung; Arbeitszeit; Anciennitätsprinzip; Betriebszugehörigkeit; Lohndifferenzierung; Lohnpolitik; Tarifpolitik; Tarifvertrag; Altersteilzeit; Arbeitssicherheit; Arbeitsverhältnis; Kündigungsschutz; Arbeitszeit; Betriebszugehörigkeit; Weiterbildung; Anciennitätsprinzip; Arbeitsorganisation; Älterer Arbeitnehmer
Abstract"Die Auswertung geht der Frage nach, inwieweit ältere ArbeitnehmerInnen oder das Alter überhaupt Gegenstand und Kriterium tariflicher Regelungen ist, wie die entsprechenden Regelungen ausgestaltet sind und wo ggf. Lücken und Defizite einer altersspezifischen Tarifpolitik bestehen. Der Auswertung wurden 23 Tarifbereiche (jeweils aus West- und Ostdeutschland) zugrunde gelegt. Am stärksten ausgeprägt ist der Altersbezug bei den tariflichen Regelungen, die sich auf den Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses beziehen. Die an der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter festgemachten Bestimmungen zu Kündigungsfristen und Kündigungsschutz sind einerseits Ausdruck der besonderen Risiken älterer ArbeitnehmerInnen, andererseits schließen sie aufgrund ihrer Stammbelegschaftsorientierung Beschäftigte mit einem weniger unternehmensstabilen und häufig unterbrochenen Erwerbsverlauf von der angestrebten Schutzwirkung aus. Die tariflichen Vergütungsstrukturen weisen - von Einzelfällen abgesehen - nur in geringem Maße ein 'Senioritätsprinzip' im Sinne einer automatischen altersgebundenen Entgeltanhebung auf. Die 'Sitzprämie' ist - entgegen weit verbreiteter Auffassung - also kein durchgängiges Charakteristikum der tariflichen Entgeltbestimmungen. Die Verdienstsicherung ist weit, aber keineswegs flächendeckend verbreitet und wird bei einer Kombination von Lebensalter und Betriebszugehörigkeit wirksam. Die tariflichen Arbeitszeitregelungen bieten ein gemischtes Bild: Nur in wenigen Bereichen gibt es kürzere Arbeitszeiten für ältere (und besonders belastete) Beschäftigtengruppen entweder in Form kürzerer Wochenarbeitszeit oder zusätzlicher freier Tage und Urlaub. Nahezu flächendeckend wurden dagegen Tarifverträge zur Altersteilzeit vereinbart, z. T. flankiert von Langzeitkonten. Das zugrunde liegende Prinzip lautet also eher kürzere Lebensarbeitszeit als kürzere Arbeitszeit während des Erwerbslebens. Im Bereich von Arbeitsorganisation, Leistungspolitik und Qualifizierung sind die bei weitem größten Defizite im tariflichen Regelungsbestand zu konstatieren. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind kaum Tarifverträge zu finden, die hier mit Blick auf die Probleme älterer ArbeitnehmerInnen gezielt Rahmenregelungen bereitstellen." Forschungsmethode: empirisch; Sekundäranalyse. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2004 bis 2004. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2006/5
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