Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Deutscher Bundestag |
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Titel | Sechzehnter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2. |
Quelle | Berlin: Bundestag (2005), 42 S.
PDF als Volltext |
Reihe | Drucksache / Deutscher Bundestag. 15/4995 |
Beigaben | Tabellen |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie |
Schlagwörter | Bildung; Ausbildungsförderung; Ausländer; Auslandsstudium; Berichterstattung; Bildung; Deutschland; Einkommen; Finanzierung; Finanzwirtschaft; Auszubildender; Schüler; Statistik; Student; Studium; Ausland; Studienförderung; Ausgaben; Förderung; Förderung; Schüler; Rechtsgrundlage; Ausgaben; Einkommen; Finanzierung; Finanzwirtschaft; Ausbildungsförderung; Bundesausbildungsförderungsgesetz; Studium; Statistik; Auslandsstudium; Studienförderung; Berichterstattung; Ausländer; Auszubildender; Student; Ausland; Deutschland |
Abstract | Nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sind "die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz ggf. neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten". Der Sechzehnte Bericht umfasst die Jahre 2002 und 2003 und berücksichtigt die seitdem erfolgten Änderungen des Gesetzes und der Rechtsverordnungen sowie die statistischen Daten für das Jahr 2003, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung vorlagen. (DIPF/Orig.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2006/2 |