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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Der Fall: Durch einen Unfall im Chemieunterricht einer Förderschule werden ein Schüler und die Lehrkraft leicht verletzt. Die Lehrkraft sagt, der Schüler hätte seine Anweisungen nicht befolgt. Die Eltern verlangen Schmerzensgeld, der Schulleiter erwägt, ein Experimentierverbot zu erlassen. Die Lösung: (1) Die Haftung des Lehrers ist eingeschränkt, da der Versuch im Schulunterricht stattfand und der Unfall durch eine schulbezogene Handlung ausgelöst wurde. (2) "Schadensersatz" erhält der Schüler von der gesetzlichen Unfallversicherung. (3) Die Unfallversicherung kann sich vom Lehrer entschädigen lassen - aber nur, wenn Anordnung und Durchführung des Experimentes sehr fehlerhaft waren. (4) Empfohlen werden Weiterbildungsmaßnahmen für die Fachlehrer und der Abschluss einer Speziellen Haftpflichtversicherung durch die Schulleitung.
Erfasst von
DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main (extern)
Update
2009/3
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