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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inEngelken, Eva
TitelSicher experimentieren - Risiken meistern.
QuelleIn: Praxis Förderschule, 3 (2008) 3, S. 47Verfügbarkeit 
BeigabenIllustration
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1863-4036
SchlagwörterSchulrecht; Experiment; Chemieunterricht; Haftpflicht; Haftpflichtversicherung; Unfall; Unfallversicherung; Deutschland
AbstractDer Fall: Durch einen Unfall im Chemieunterricht einer Förderschule werden ein Schüler und die Lehrkraft leicht verletzt. Die Lehrkraft sagt, der Schüler hätte seine Anweisungen nicht befolgt. Die Eltern verlangen Schmerzensgeld, der Schulleiter erwägt, ein Experimentierverbot zu erlassen. Die Lösung: (1) Die Haftung des Lehrers ist eingeschränkt, da der Versuch im Schulunterricht stattfand und der Unfall durch eine schulbezogene Handlung ausgelöst wurde. (2) "Schadensersatz" erhält der Schüler von der gesetzlichen Unfallversicherung. (3) Die Unfallversicherung kann sich vom Lehrer entschädigen lassen - aber nur, wenn Anordnung und Durchführung des Experimentes sehr fehlerhaft waren. (4) Empfohlen werden Weiterbildungsmaßnahmen für die Fachlehrer und der Abschluss einer Speziellen Haftpflichtversicherung durch die Schulleitung.
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main (extern)
Update2009/3
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