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Autor/inLangewand, Alfred
TitelWie ist X möglich, wenn für X "Erziehung" eingesetzt wird?
Applikationshermeneutische Überlegungen zum Beginn des langen 19. Jahrhunderts.
QuelleIn: Pädagogische Rundschau, 62 (2008) 1, S. 25-38Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0030-9273
SchlagwörterErziehung; Erziehungsphilosophie; Motivation; Selbsttätigkeit; Freiheit; 18. Jahrhundert; 19. Jahrhundert; Fichte, Johann Gottlieb; Herbart, Johann Friedrich; Kant, Immanuel; Sauer, Johann G.
Abstract[Der Autor] erörtert in seinem Beitrag die Frage nach der Möglichkeit von Erziehung. Diese Frage entstand um 1800, ging in der nachfolgenden Geschichte der Pädagogik verloren, um dann in der Frage nach der Möglichkeit sozialer Ordnung um 1900 wiederzukehren. Darstellungen der Möglichkeit von sozialer Ordnung erscheinen um 1900 in der Sozialisationstheorie als soziologische bei Durkheim und Simmel, sowie im Falle Freuds auch als psychologische Problematik. Die Wie-Frage nach der Möglichkeit von Erfahrung am Beginn des 19. Jahrhunderts diskutiert [der Autor] an Kant, Herbart, Fichte und Sauer, um sie aber systematisch in die aktuelle Diskussion über die pädagogische "Aufforderung zur Selbsttätigkeit" des Erziehers an den zu Erziehenden einzufügen. In den Erörterungen über Fichte und Sauer konzentriert sich die Erörterung der Möglichkeit von Erziehung zur Frage, wie intersubjektive Verhältnisse zu denken wären, damit sie der Freiheit gerecht werden. Freiheit wird also zur Bedingung des Rechts und der Erziehung. Bei Fichte zeigt sich damit im Keim, wieso die Frage nach der Möglichkeit von Erziehung dann um 1900 wieder auftaucht als Frage nach der Möglichkeit sozialer Ordnung unter der Bedingung der Freiheit. Die Frage nach der Möglichkeit von Erziehung wird zur Frage nach der Möglichkeit von Freiheit in der pädagogischen Wechselwirkung als Kommunikation. In der pädagogischen Wechselwirkung herrscht auf Seiten des Erziehenden und auf Seiten des zu Erziehenden Freiheit. Fichtes Philosophie des Rechts reklamiert eine Kommunikation der notwendigen wechselseitigen Freisetzung. Diese Freisetzung ereignet sich pädagogisch durch Aufforderung des Erziehenden an den zu Erziehenden zur Selbsttätigkeit, also zur Freiheit. Hier handelt es sich um "Unhintergehbarkeit der Freiheit(en)". Am Ende konzentriert sich der Beitrag auf die Frage, aus welchem Motiv der zu Erziehende die Auforderung zur Selbsttätigkeit bzw. Freiheit durch den Erziehenden annehmen könnte. Als Antwort folgt das Erleben der Negativität (Hegel) des eigenen Zustandes, welcher (nicht nur) der Heranwachsenden entfliehen möchte. Somit hätte eine Antwort auf die Frage nach der Möglichkeit der Erziehung den Zusammenhang von Negationspotentialen und dem Aufbau von Wissen und Können (also Herbarts und Sauers "objektiven Charakter") zu klären. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2008/3
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