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Autor/inKrieger, Tim
TitelGenerationengerechtigkeit und das "Wahlrecht von Geburt an" - kritische Anmerkungen aus Sicht der Public-Choice-Theorie.
Gefälligkeitsübersetzung: Generation justice and the "right to vote from birth onwards" - critical comments from the viewpoint of public choice theory.
QuelleAus: Wahlrecht ohne Altersgrenze?. Verfassungsrechtliche, demokratietheoretische und entwicklungspsychologische Aspekte. München: Oekom Verl. (2008) S. 301-329Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Sammelwerksbeitrag
SchlagwörterDemografischer Faktor; Entscheidung; Generation; Eltern; Kind; Kleinkind; Geburt; Gerechtigkeit; Demografischer Wandel; Gesetzliche Rentenversicherung; Verfassung; Wahlberechtigung; Wahlrecht; Wahlverhalten; Produktivität; Altersgrenze; Konzeption; Modell; Reform; Bevölkerung; Jugendlicher
AbstractDer Verfasser argumentiert, dass ein Wahlrecht von Geburt an nur zu einer geringfügigen Verschiebung der Stimmenverteilung führt. Die politische Energie soll sich seiner Ansicht nach daher in erster Linie auf eine Verfassungsänderung hin zu mehr Nachhaltigkeit im Renten- und Steuersystem konzentrieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein 'Wahlrecht von Geburt an' ein überflüssiges Instrument sei, denn es sei aus anderen, nicht mit Generationengerechtigkeit zusammenhängenden Erwägungen durchaus sinnvoll. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit den grundlegenden Konzepte der Generationengerechtigkeit und des "Wahlrechts von Geburt an" wird ein Überblick über den Untersuchungsgegenstand Rentensystem gegeben, ehe mit dem Medianwählertheorem und dem Browning-Modell die Grundlagen für die weitere detaillierte Untersuchung gelegt werden. Es wird das erarbeitete Instrumentarium der Public-Choice-Theorie auf das "Wahlrecht von Geburt an" angewandt. Anschließend wird das Problem erörtert, dass - auch bei Anwendung des "Wahlrechts von Geburt an" - heutige Lasten auf zukünftige Generationen verschoben werden können. Es wird diskutiert, ob eine Verfassungsänderung die bessere Alternative zur Erreichung von Generationengerechtigkeit sein kann. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst. (ICF2).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2010/1
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