Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Martens, Rudolf |
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Institution | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband |
Titel | Was Kinder brauchen ... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe). 1. Auflage. |
Quelle | Berlin: Der Paritätische Gesamtverband (2008), X, 42 S.; 5284 KB
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monographie; Graue Literatur |
Schlagwörter | Bildung; Kultur; Soziale Ausgrenzung; Soziale Partizipation; Mindeststandard; Sozialgesetzgebung; Kind; Höhe; Armut; Sozialgesetzbuch; Sozialleistung; Sport; Ausgaben; Existenzminimum; Grundsicherung; Lebenshaltungskosten; Preisentwicklung; Freizeit; Bedarfsorientierung; Jugendlicher |
Abstract | Mit der vorliegenden Expertise zur Bestimmung eines bedarfsgerechten Kinderregelsatzes nach dem Statistikmodell wird zweierlei klargestellt: '1. Die Errechnung von Kinderregelsätzen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist zwar methodisch anspruchsvoll, da die Statistik nur sehr begrenzt spezifische Ausgaben für Kinder ausweist, jedoch durchaus möglich. 2. Die derzeitige Ableitung der Kinderbedarfe als prozentualer Abschlag vom Regelsatz für Erwachsene geht eklatant an der Bedarfsstruktur von Kindern und Jugendlichen vorbei und führt im Ergebnis zu Leistungssätzen, die weit unterhalb des tatsächlichen Mindestbedarfes von Kindern zur Teilhabe an dieser Gesellschaft liegen.' Den Herleitungsprinzipien der Bundesregierung für den Regelsatz für Erwachsene folgend - Statistikmodell und durchgehende Pauschalierung aller Leistungen - müsste der Kinderregelsatz nach Ansicht der Autoren deutlich über den amtlichen 211 Euro (bis unter 14 Jahre) und 281 Euro (ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre) liegen. Abschließend werden folgende Forderungen aus der Expertise abgeleitet: 1. (Wieder)Einführung der Möglichkeit zur Gewährung einmaliger und atypischer Leistungen; 2. Erhöhung der Regelsätze für 0- bis unter 6-Jährige auf 254 Euro, für 6- bis unter 14-Jährige auf 297 Euro, für 14- bis unter 18-Jährige auf 321 Euro; 3. Dynamisierung der Kinderregelsätze anhand der Lebenshaltungskosten und nicht mehr wie derzeit anhand der Rentenentwicklung; 4. Ausbau der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort - insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport - und Schaffung von kostenfreien bzw. stark kostenreduzierten Zugängen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten. Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Forschungsmethode: Evaluation; anwendungsorientiert; empirisch-quantitativ; empirisch. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2003 bis 2008. (IAB). |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2009/1 |