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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
In seinem Leitartikel würdigt [der Autor], Mitglied des internationalen Kinderrechtsausschusses, die Erklärung der Kultusministerkonferenz der Länder vom März 2006 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Es ist deutlich, dass im Zentrum der Erklärung der KMK das Recht auf Bildung stehen muss, das in den Artikeln 28 und 29 der Kinderrechtskonvention verankert ist. Bemerkenswert an der Erklärung ist nach Ansicht [des Autors], dass die Kultusminister ausdrücklich anerkennen, dass 'die Maßstäbe für die rechtliche Tragweite der Kinderrechtskonvention sich nicht aus dem internationalen Vergleich ergeben, sondern aus den jeweiligen nationalen soziokulturellen Standards abzuleiten sind'. Insbesondere verlangt die Konvention danach, zu prüfen, ob die bildungsrelevanten Angebote, die in einem Vertragsstaat bestehen, auch allen Kindern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Damit geht die Konvention über die Gewährung von Mindestrechten, die in allen Vertragsstaaten gleichermaßen zu verwirklichen sind, hinaus. (DIPF/Orig.).
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0034-1312
Krappmann, Lothar: Die Erklärung der Kultusministerkonferenz der Länder zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. 2007.
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