Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Böhm, Thomas |
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Titel | Verkehrssicherungspflichten des Schulträgers und der Schule. Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht entbinden Schüler nicht von jeder Verantwortung für eigenes Verhalten. |
Quelle | In: Pädagogische Führung, 14 (2003) 2, S. 99-100 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0939-0413 |
Schlagwörter | Schulrecht; Schulgebäude; Schulhof; Aufsichtspflicht; Schüler; Rechtsprechung; Unfall; Unfallverhütung; Deutschland |
Abstract | "Der Schulträger ist Eigentümer des Schulgebäudes und des Schulgeländes. Er ist daher dafür verantwortlich, daß von seinem Gebäude und Gelände keine Gefahren für Personen ausgehen. ... Offensichtlicher Bestandteil [ dieser sog.] Verkehrssicherungspflicht ist die Abwehr von Gefahren, die der bestimmungsgemäße Gebrauch mit sich bringt. ... Gebäude und Grundstück sind aber auch so zu sichern, dass bei einer bestimmungswidrigen Benutzung niemand zu Schaden kommt. Das ist insbesondere im schulischen Bereich von erheblicher Bedeutung, da bei Kindern und Jugendlichen immer damit zu rechnen ist, daß sie spielerisch oder aus Übermut Dinge anders als bestimmungsgemäß benutzen und sich über Verbote hinwegsetzen. ... [ Andererseits] kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in dem sich eine Gefahr offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, dass Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen." Diese Problematik wird am Beispiel zweier Gerichtsentscheidungen ausgeführt. ( DIPF/Orig./Un) |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2004_(CD) |