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Autor/inn/enMeyer, Hans; Löwer, Wolfgang
TitelJuniorprofessur.
Pro & Contra.
QuelleIn: Forschung & Lehre, 8 (2001) 7, S. 366-367Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0945-5604
SchlagwörterLehrbefähigung; Altersstruktur; Qualifikationsanforderung; Qualifizierung; Habilitation; Juniorprofessur; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Deutschland
AbstractPRO steht der Rechtswissenschaftler der Humboldt-Universität, Hans Meyer: Die Juniorprofessur als die Regelqualifikation für eine unbefristete Professur ist dem Hauptgedanken verpflichtet, den wissenschaftlichen Nachwuchs früher selbständig werden zu lassen. Die Vorstellung, man müsse einen qualifizierten Menschen im Durchschnitt mit 40 Jahren noch einer Prüfung unterziehen - und das ist die Habilitation im Rechtssinne -, kann nur die Gewöhnung als reizvoll erscheinen lassen. CONTRA steht der Rechtswissenschaftler der Universität Bonn, Wolfgang Löwer: Die Habilitation als obrigkeitsstaatliches Relikt? Institutionell ist das Verhältnis des Habilitanden zu einem Hochschullehrer auf Förderung angelegt. Aus der Sicht des Nachwuchswissenschaftlers ist die Habilitation in den Fächern, in denen sie sinnvoll ist, die bessere Alternative. Der habilitierte Privatdozent erhält eine Eignungsbeurteilung, die ihm bescheinigt, daß er die Zeit an der Hochschule erfolgreich für ein Qualifikationsziel genutzt hat. Der Juniorprofessor, der die 3-Jahres Evaluation "überlebt" hat, aber bis zum Alter von 38 Jahren keinen Ruf erhält, hat nichts in der Hand, mit dem er seinen Aufenthalt an der Hochschule sinnvoll rechtfertigen kann. Auch ist das Habilitationssystem prinzipiell wettbewerbsoffener als die Juniorprofessur. (HoF/Text auszugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2002_(CD)
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