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InstitutionHochschulrektorenkonferenz
TitelZum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen.
Empfehlungen des 186. Plenums der Hochschulrektorenkonferenz Bonn, 2. November 1998.
QuelleBonn: Hochschulrektorenkonferenz (1998), 42 S.Verfügbarkeit 
ReiheBeiträge zur Hochschulpolitik. 1998,8
BeigabenAnlagen 2
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
SchlagwörterBeamtenrecht; Besoldung; Deutschland; Finanzierung; Lohn; Personalpolitik; Selbstverwaltung; Verfassung; Vergütung; Wettbewerb; Hochschule; Hochschulverwaltung; Dienstrecht; Reform; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Hochschulfinanzierung; Empfehlung; Leistungsdifferenzierung; Personalstruktur; Nachwuchsförderung; Besoldung; Beamtenrecht; Dienstrecht; Selbstverwaltung; Förderungsmaßnahme; Leistungsdifferenzierung; Rechtsvorschrift; Verfassung; Finanzautonomie; Finanzierung; Globalhaushalt; Lohn; Personalpolitik; Personalstruktur; Vergütung; Wettbewerb; Qualifizierung; HRK (Hochschulrektorenkonferenz); Hochschulautonomie; Hochschulfinanzierung; Hochschulleitung; Hochschulprofilierung; Hochschulverwaltung; Hochschullehrerbesoldung; Hochschulpersonal; Hochschule; Empfehlung; Leistungsanreiz; Nachwuchsförderung; Reform; Professor; Wissenschaftlicher Nachwuchs; Wissenschaftliches Personal; Deutschland
AbstractDie HRK strebt neue Lösungen für ein anreizorientiertes Dienst-, Besoldungs- bzw. Tarifrecht an. Hierzu werden Empfehlungen für anstehende Diskussionen gegeben. Sie betreffen gesonderte Lösungen für Professorinnen/Professoren, Hochschullehrernachwuchs, wssenschaftliches Personal und das administrative und technische Personal. Ziel ist der Aufbau einer flexiblen, von der Hochschule soweit wie möglich selbst zu verantwortenden, aufgaben- und leistungsorientierten Personalentwicklung als ein Instrument für Profilbildung, Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung sowie als Wettbewerbselement im Hochschulsystem. Dieses Ziel und das Gebot der Gleichbehandlung bei gleicher Leistung erfordern zwingend die Angleichung der Vergütung und Besoldung in den neuen Bundesländern an die der alten. In dem Zusammenhang muß den Hochschulen Dienstherreneigenschaft sowie Tarifhoheit übertragen werden. Dann können sie stärker als bisher Gehaltsstrukturen und Leistungsvergütungen selbständig gestalten und so im Wettbewerb um das beste Personal besser bestehen. Gliederung: Vorwort. - Zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen. - Anlage 1. Zur Finanzierung der Hochschulen (Auszug). - Anlage 2. Organisations- und Leitungsstrukturen der Hochschulen. (HoF/Text übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2000_(CD)
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