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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Bei der Erörterung des Themas werden folgende Schwerpunkte gesetzt (Gliederung): 1. Einleitung: Funktionalität, Effektivität und Legitimität. - 2. Funktionalität der Entscheidungsstrukturen und Aufgabenstellung der Universität. Abgeleitet von den Aufgaben der Universität und den Besonderheiten der "Gelehrtenrepublik" werden die Aufgaben der Leitung der Universität benannt in ihrer historischen Entwicklung. Aus heutiger Sicht heißt es, daß die Selbstverwaltung der Wissenschaft ineffektiv wird, wenn sie nicht das Expertenwissen der wissenschaftlichen Managementlehre auf sich selbst anwendet. Die Entscheidungskompetenz sollten fähige Personen haben, die sich hauptberuflich mit den Aufgabenstellungen der Universität beschäftigen. Je mehr Befugnisse auf einen Experten aber delegiert werden, desto stärker müssen die Kontrollbefugnisse der Legitimationsgeber ausgestaltet sein. - 3. Legitimität und Kontrolle von Entscheidungskompetenz und die Finanzverfassung der Universität (3.1 Legitimität und Kontrolle von Entscheidungskompetenz bei polypolitischem Wettbewerb, dargestellt am Modellfall des "Unternehmens Hochschule" - Wettbewerb auf dem offenen Bildungsmarkt im amerikanischen Hochschulwesen. 3.2 Legitimation und Kontrolle von Entscheidungskompetenz beim staatlichen Angebots-Oligopol - Probleme und Lösungen im deutschen Hochschulwesen). - 4. Organisation und Leitung der Hochschulen im staatlich kontrollierten Wettbewerb. Für das Hochschulsystem eines Landes sind vier Leitungsebenen unter funktionalen und legitimatorischen Gesichtspunkten unterschieden worden. Für die Bildung dieser Leitungsorgane und ihre Kompetenzen werden Grundsätze erörtert und dargestellt: für das Ministerium, die Hochschulleitung (der Senat, der Hochschulrat/Kuratorium), die Fachbereichs- oder Fakultätsleitung, die Seminar- und Institutsleitung). - 5. Schluß: Leitung durch Anreize und Kontrolle durch Evaluation. Es wird verdeutlicht, daß der organisatorische Kern effizienten Leitungs- und Entscheidungshandelns in Universitäten entscheidend davon abhängt, ob ihre Finanzierung eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verfassung nahelegt und ob sie als autonome Institution in einem offenen Bildungsmarkt oder als staatlicher "Konzernbetrieb" mit "Verrechnungs- oder Schattenpreisen" agiert. Der detaillierten öffentlichen Rechenschaftslegung und gutachterlichen Bewertung der Arbeit in Forschung, Lehre, Studium (Evaluation, einschl. Evaluationskriterien) kommt besondere Bedeutung zu. (HoF/Text übernommen/Ko.).
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Künzel, Rainer: Verantwortliche Leitung und korporative Verfassung. .
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