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Autor/inJacobs, Herbert
TitelArmut.
Zum Verhaeltnis von gesellschafticher Konstituierung und wissenschaftlicher Verwendung eines Begriffs.
QuelleIn: Soziale Welt, 46 (1995) 4, S. 403-420Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0038-6073
SchlagwörterEmpirische Sozialforschung; Gesellschaft; Fremdeinschätzung; Selbsteinschätzung; Armut; Einkommen; Empirische Sozialforschung; Gesellschaft; Politische Soziologie; Sozialhilfe; Terminologie; Selbsteinschätzung; Norm; Sozialhilfe; Norm; Armut; Politische Soziologie; Einkommen; Terminologie; Theoretische Arbeit; Sozial Benachteiligter
AbstractArmutsdefinitionen und -konzepte, deren Staerken und Schwaechen, werden meist durch die jeweils intendierte Verwendung, meist nicht-wissenschaftlicher, haeufig politischer Art, bestimmt und relativiert. Als erschwerend erweist sich die Besonderheit, dass Armut kaum voellig wertneutral erforscht werden kann. Jacobs entscheidet sich nach Darlegung grundlegender Sichtweisen fuer die Einteilung nach "absolutem, relativem, subjektivem und politischem Konzept". Nach einem Vergleich diverser Konzepte stellt sich heraus, dass bei allen die "alltagspraktische Fundierung" zu wenig miteinbezogen wird. Das subjektive Armutskonzept unterstreicht die Bedeutung der Selbst- und Fremdzuschreibung von Armut und deren Folgen fuer das Verhaeltnis von Armen zu Nicht-Armen,- einer Zuschreibung, die fuer Dahm's konzeptionelle Weiterverarbeitung von Bedeutung ist. So demonstriert die hohe Anzahl der zwar Berechtigten, die aber trotzdem keine oeffentliche Unterstuetzung in Anspruch nehmen, eine verdeckte Armut, eine Form sozialer Reaktion, die gerade und trotz der Bereitstellung der Mittel aufrechterhalten bleibt. Dieses Angewiesensein auf Hilfe anderer, ohne dass diese Hilfe vergolten werden kann, bedeutet eine unfreiwillige Abhaengigkeit. Das Erleben dieser Dankesschuld kann i. S. der Social- Exchange- Theorie auf eine Reziprozitaetsnorm zurueckgefuehrt werden. Die Inanspruchnahme oeffentlicher Unterstuetzung wird durch das Ausmass bestimmt, durch das der Arme (selbst- oder fremdgeschaetzt) fuer seine Hilfsbeduerftigkeit selbst verantwortlich ist. Krankheit, Behinderung, Alter, alleinige Kindererziehung haben das Recht auf Unterstuetzung aus der moralischen Abwertung geloest, eine Alternative zur Abhaengigkeit von oeffentlicher Unterstuetzung besteht nicht. Sollte Sozialhilfe tatsaechlich zu einer Form sozialer Grundsicherung wie z. B. durch Einfuehrung eines "Buergergeldes" umgewandelt werden, koennte die diskriminierende Abwertung durch allgemeines Anrecht aufgehoben werden. Moeglicherweise koennten dadurch aber Stoerungen der Reziprozitaetsnorm anderer Art auftreten. (DJI/Le).
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update1998_(CD)
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